Entscheide zu Art. 33 RPG
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- BGer 1C_256/2024Eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch zu genehmigenden Plänen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar ist. Die Rüge einer Verletzung von Art. 25a und 33 RPG begründet keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil.
- BGer 1C_199/2022Eine untergeordnete nachträgliche Änderung kommunaler Bauvorschriften ohne weitergehendes öffentliches Interesse bedarf weder eines Mitwirkungsverfahrens nach Art. 4 RPG noch eines formellen Planungsberichts nach Art. 47 RPV.
- BGer 1C_483/2021Eine geringfügige Änderung eines Nutzungsplans (Zonenplan) ist bundesrechtlich zulässig, wenn sie keine projektbezogene Vorwegnahme von Baubewilligungselementen enthält und die kantonale Genehmigung sowie das Rechtsmittelverfahren den bundesrechtlichen Mindeststandards (Art. 26, 33 RPG) entsprechen. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit…
- BGer 1C_682/2020Die Beschwerdelegitimation in raumplanerischen Verfahren setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus, das sich aus einer konkreten, nachvollziehbar dargelegten Konkurrenzsituation oder praktischen Nutzen für den Beschwerdeführer ergibt. Eine blosse Vergleichbarkeit von Grundstücken ohne objektive Hinweise auf ein planungsrechtliches…
- BGer BGE 147 II 300Die Kleinsiedlungsverordnung des Kantons Thurgau ist materiell als Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG zu qualifizieren und unterliegt daher den Rechtsschutzanforderungen von Art. 33 RPG, nicht aber der Erlassbeschwerde nach Art. 82 lit. b BGG.
- BGer 1C_468/2015Die Kostenverteilung in einem gegenstandslos gewordenen Nutzungsplanverfahren ist nicht willkürlich, wenn die Beschwerdeführer in den Vorinstanzen unterlegen sind und die Gegenstandslosigkeit nicht auf rechtliche Fehler zurückzuführen ist.
- BGer 1C_477/2008Das öffentliche Interesse an einer direkten, gefahrlosen Fussgängerverbindung überwiegt die privaten Interessen der Grundeigentümer an Ruhe und Privatsphäre, sofern die Abwägung nachvollziehbar und verhältnismässig erfolgt.
- BGer 1A.124/1997Eine Reststoffverfestigungsanlage kann nicht aufgrund abgeleiteter Standortgebundenheit zu einer Deponie gemäss Art. 24 RPG bewilligt werden, wenn die Hauptanlage (Deponie) selbst der Planungspflicht untersteht und eine Nutzungsplanung erforderlich ist.
- BGer BGE 114 IA 114Die Zonenplanänderung für eine Schiessanlage muss den gleichen Anforderungen wie eine Baubewilligung nach Art. 24 RPG genügen, insbesondere eine umfassende Interessenabwägung inkl. Prüfung von Alternativstandorten. Die Unterlassung dieser Prüfung stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar.
- BGer BGE 114 IB 81Bei Vorhaben, die ein BLN-geschütztes Objekt beeinträchtigen könnten, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG im Rahmen eines bundesrechtskonformen Bewilligungsverfahrens erforderlich. Ein reines kantonales wasserrechtliches Verfahren genügt nicht, wenn auch raumplanerische und naturschutzrechtliche Belange…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.