Entscheid vom 15.02.2016 · Kanton SZ

BGer 1C_468/2015

Abgewiesen

Die Kostenverteilung in einem gegenstandslos gewordenen Nutzungsplanverfahren ist nicht willkürlich, wenn die Beschwerdeführer in den Vorinstanzen unterlegen sind und die Gegenstandslosigkeit nicht auf rechtliche Fehler zurückzuführen ist.

BGer 1C_468/2015 vom 15.02.2016 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.