Entscheid vom 17.04.2018 · Kanton BS

AppGer BS VD.2016.11

Abgewiesen

Die Einzonung einer 503 m2 grossen Parzellenfläche (Grünzone) in die Bauzone 2R im Rahmen einer Gesamtzonenplanrevision ist mit Art. 15 RPG (revidierte Fassung ab 1. Mai 2014) vereinbar, wenn die Fläche eine eigentliche Baulücke im überbauten Siedlungsgebiet bildet, erschlossen ist und innerhalb von 15 Jahren überbaut werden soll,…

AppGer BS VD.2016.11 vom 17.04.2018 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.