Die Zuweisung eines innerstädtischen Mischgebiets zur Lärmempfindlichkeitsstufe III ist bundesrechtskonform, wenn das Gebiet nutzungsplanerisch als Mischzone qualifiziert und der Planungsträger die widerstreitenden Interessen des Lärmschutzes der Wohnbevölkerung einerseits und der Förderung einer lebendigen Innenstadt andererseits…
AppGer BS VD.2021.171 vom 08.12.2022 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.