Ein in einer Zone zu bauen liegendes Grundstück, das nicht den Anforderungen von Art. 15 LAT (1980) entspricht, kann nicht als rechtmässige Bauzone gelten. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist von zentraler Bedeutung und überwiegt selbst den Schutz des Vertrauens nach Art. 9 BV.
BGer 1C_176/2016 vom 10.05.2017 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.