Bestimmung · 25 Entscheide

Art. 13 Abs. 1 NISV

25 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
25
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 13 Abs. 1 NISV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_501/202506.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…
  2. BGer 1C_379/202517.06.2026 · AbgewiesenEin Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.
  3. BGer 1C_539/202404.12.2025 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbezone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die automatische Leistungsbegrenzung sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen…
  4. BGer 1C_30/202513.11.2025 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Siedlungsgebiet steht und keine konkreten Schutzanliegen (z. B. Ortsbild, Naturpark) beeinträchtigt. Reflexionen bei der NIS-Prognose müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand erfasst werden können;…
  5. BGer 1C_646/202303.07.2025 · Teilweise gutgeheissenBei Mobilfunkanlagen müssen die Immissionsgrenzwerte der NISV auch an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) eingehalten werden. Ist der Grenzwert durch eine Anlage ausgeschöpft, sind zusätzliche Massnahmen (z. B. Absperrungen oder Warnhinweise) erforderlich, um den Zutritt zu regeln und Überschreitungen zu vermeiden.
  6. BGer 1C_392/202313.05.2025 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist zu bejahen, wenn funktechnische Gründe und die bestehende Infrastruktur einen Standort in der Nichtbauzone gegenüber einer Bauzone als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  7. BGer 1C_307/202309.12.2024 · AbgewiesenDie Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Mobilfunkantennen in Ziff. 63 Abs. 2 und 3 Anhang 1 NISV ist stufengerecht und mit dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) vereinbar. Die Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig.
  8. BGer 1C_286/202304.11.2024 · AbgewiesenDie Verlegung eines Technikschranks einer Mobilfunkanlage vom Dach ins Gebäudeinnere kann als untergeordneter Mangel durch eine Nebenbestimmung behoben werden, ohne den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids zu verletzen. Die rechnerische Prognose der Strahlenbelastung muss Reflexionen nur berücksichtigen, wenn dies technisch mit…
  9. BGer 1C_573/202331.10.2024 · AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform; das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) wird durch die festgelegten Grenzwerte hinreichend umgesetzt. Die QS-Systeme für adaptive Antennen und die Abnahmemessmethoden des METAS gelten als tauglich.
  10. BGer 1C_24/202315.10.2024 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform und genügen dem Vorsorgeprinzip. Die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA bei adaptiven Mobilfunkanlagen bedarf einer Baubewilligung gemäss Art. 22 Abs. 1 RPG.
  11. BGer 1C_459/202312.08.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Berücksichtigung von Elektrosensibilität oder nichtthermischen Wirkungen rechtfertigt keine Abweichung von den geltenden Grenzwerten.
  12. BGer 1C_176/202218.07.2024 · AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Das 'worst case-Szenario' für die Bewilligung adaptiver Mobilfunkanlagen dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die QS-Systeme und Messmethoden für 5G-Anlagen sind tauglich.
  13. BGer 1C_403/202215.07.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone W2bII der Stadt Zürich ist rechtmässig, da die Anlage sich gemäss § 238 PBG/ZH befriedigend in die Umgebung einordnet und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
  14. BGer 1C_45/202316.01.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortwahl nach kantonalem Recht (§ 26 EG UWR/AG) auf einer sachgerechten Interessenabwägung basiert und die bundesrechtlichen Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
  15. BGer 1C_311/202215.01.2024 · AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV und Vollzugsempfehlung ist massgeblich für die Baubewilligung. Vereinfachungen bei der Distanzmessung (z. B. Mastmitte statt Antennenposition) sind zulässig, sofern sie sich nur geringfügig auf das Ergebnis auswirken und durch nachträgliche…
  16. BGer 1C_196/202213.10.2023 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Die Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen nach dem METAS-Bericht sind tauglich, und die QS-Systeme gelten als grundsätzlich funktionierend.
  17. BGer 1C_251/202213.10.2023 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden, die Zonenkonformität gegeben ist und das QS-System die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend überwacht. Eine bundesweite Gesamtplanung für Mobilfunkanlagen ist nicht Voraussetzung für die…
  18. BGer 1C_45/202209.10.2023 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach dem 'worst case'-Szenario ist mit der NISV vereinbar. Die Grenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.
  19. BGer 1C_542/202121.09.2023 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkantennen sind gestützt auf die technischen Berichte des METAS und die Erläuterungen des BAFU möglich. Die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.
  20. BGer 1C_527/202113.07.2023 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkanlagen sind nach der aktuellen Messmethodik des METAS und BAFU durchführbar, und die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.
  21. BGer 1C_703/202013.10.2022 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer kantonseigenen Wohnliegenschaft in Basel-Stadt ist bundesrechtskonform, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes (§ 19c USG/BS) und den bundesrechtlichen Schutzbestimmungen (NHG, NISV) entspricht sowie keine unzulässige Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds…
  22. BGer 1C_627/201906.10.2020 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und das Grundstück hinreichend erschlossen ist. Die Kumulation von Strahlung mehrerer Anlagen ist zulässig, sofern der Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird.
  23. BGer 1C_226/201803.09.2019 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie einen funktionellen Bezug zur Zone aufweist und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Balkone und Dachterrassen gelten nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach Art. 3 Abs. 2 NISV.
  24. BGer 1C_97/201803.09.2019 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig erheblich mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der NISV wird durch QS-Systeme ausreichend gewährleistet, sofern die definierten Prozesse eingehalten werden.
  25. BGer 1C_343/201530.03.2016 · AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV ist massgeblich, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Messunsicherheiten werden bei Vorsorgegrenzwerten nicht dazugerechnet oder abgezogen, und die aktuellen Messempfehlungen des METAS entsprechen dem Stand der Technik.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.