Entscheid vom 16.08.2019 · Kanton SG

VGer SG B 2019/22

Abgewiesen

Eine Mobilfunkantenne in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie der lokalen Versorgung dient und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Subjektive Ängste vor Strahlung oder Wertminderungen sind keine tragfähige Grundlage für eine Bewilligungsverweigerung.

VGer SG B 2019/22 vom 16.08.2019 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.