Entscheid vom 19.08.2024 · Kanton BE

VGer BE 100 2024 264

Abgewiesen

Bei einer Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen unter Anwendung eines Korrekturfaktors nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV genügt die rechnerische Prognose auf Basis des vollständigen Standortdatenblatts als Bewilligungsgrundlage; kurzzeitig über 5 V/m liegende elektrische Feldstärken an OMEN…

VGer BE 100 2024 264 vom 19.08.2024 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.