Entscheid vom 08.07.2026 · Kanton BE

VGer BE 100 2026 21

Abgewiesen

Eine Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses verletzt keine Ästhetikvorschriften, wenn sie möglichst unauffällig gestaltet ist und keine dominierende Stellung gegenüber benachbarten Schutzgebieten einnimmt. Der OKA muss nicht auf einem Dachaufbau festgelegt werden, zu dem kein Wartungspersonal regelmässig Zugang hat; der…

VGer BE 100 2026 21 vom 08.07.2026 (Abgewiesen)

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  1. BGer 1C_250/202614.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.