Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 33 Abs. 2 RPG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
17 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 33 Abs. 2 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_748/202506.05.2026 · AbgewiesenDie kantonale Vorinstanz hat die gebotene umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV vorgenommen; die gerichtliche Zurückhaltung bei der Angemessenheitsprüfung eines demokratisch legitimierten Bebauungsplans verstösst nicht gegen das Gewaltenteilungsprinzip.
  2. BGer 1C_111/202530.01.2026 · AbgewiesenEin schutzwürdiges Interesse für ein Gesuch um Unterschutzstellung von Kulturgütern liegt nur vor, wenn ein unmittelbarer, persönlicher Nutzen oder die Vermeidung eines konkreten Nachteils dargelegt wird; ein bloss gesellschaftliches oder mittelbares Interesse genügt nicht.
  3. BGer 1C_229/201927.08.2020 · AbgewiesenEine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück gemäss Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG hinreichend erschlossen ist. Bei verkehrsintensiven Einrichtungen muss das öffentliche Strassennetz den zusätzlichen Verkehr aufnehmen können, ohne überlastet zu werden.
  4. BGer 1C_20/201911.12.2019 · GutgeheissenDie im Nutzungsplan verbindlich festgelegte Zonenzuweisung kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr überprüft werden, sofern keine Ausnahmefälle vorliegen. Die anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) ist gemäss Zonenplan zu bestimmen.
  5. BGer 1C_530/201725.06.2018 · NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen einen kantonalen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Entscheid im Rahmen einer Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar bleibt.
  6. BGer BGE 143 II 27601.01.2017 · AbgewiesenEin kantonaler Richtplan (hier: PDQ PAV) ist nur für Behörden verbindlich und kann von Privatpersonen nicht angefochten werden. Bundesrechtlich genügt der Rechtsschutz im nachgelagerten Nutzungsplanverfahren (Art. 33 Abs. 2 RPG).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.