Entscheide zu Art. 25a Abs. 4 RPG
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- BGer 1C_22/2020Ein Überbauungsplan kann von der Regelbauweise abweichen, wenn damit gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt (Art. 23 Abs. 4 RBG). Die Beurteilung der Gestaltungskommission ist eine Grundlage für die Interessenabwägung der zuständigen Behörde, unterliegt…
- BGer 1C_361/2008Die Interessenabwägung zwischen der Erweiterung einer Inertstoffdeponie (öffentliches Interesse an Entsorgungskapazität) und dem Schutz der Anwohner vor Immissionen sowie dem Landschaftsschutz (BLN-Gebiet) erfordert eine umfassende Prüfung der Erschliessung, der Emissionsbegrenzung und der Einholung der ENHK-Stellungnahme im…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.