Bei nachträglichen Korrekturen von Nationalstrassen-Baulinienplänen ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich; die Interessenabwägung beschränkt sich auf die Prüfung, ob überwiegende private Interessen einer Erweiterung entgegenstehen.
BGer BGE 120 IB 136 vom 13.04.1994 (Abgewiesen)Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.