Entscheide zu Art. 3 Abs. 2 BauG
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- VGer BE 100 2025 219Ein rechtskräftig bewilligter Abstellraum, der den Grenzabstand unterschreitet, geniesst Besitzstandsschutz nach Art. 3 BauG; eine neue Geländerführung auf dessen Dach, die die Rechtswidrigkeit vermindert, ist bewilligungsfähig. Ein reines Nutzungsverbot für eine Dacfläche als Terrasse genügt, wenn es durch eine bauliche Massnahme…
- VGer BE 100 2024 61Eine Detailhandelseinrichtung mit mehr als 1'000 m² Geschossfläche ausserhalb von Geschäftsgebieten ist nach kantonalem Recht planungspflichtig (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 BauG/BE); eine Erweiterung dieser Anlage ohne Überbauungsordnung verstärkt die bestehende Rechtswidrigkeit, sodass sich die Bauherrschaft nicht auf die…
- VGer BE 100 2024 62Eine Detailhandelseinrichtung mit mehr als 1'000 m² Geschossfläche ausserhalb von Geschäftsgebieten ist nach kantonalem Recht planungspflichtig (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 BauG/BE); eine Erweiterung dieser Anlage ohne Überbauungsordnung verstärkt die bestehende Rechtswidrigkeit, sodass sich die Bauherrschaft nicht auf die…
- VGer BE 100 2022 280Die Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) erlaubt keine Erweiterung einer im Gewässerraum liegenden, bereits rechtswidrigen privaten Erschliessungsanlage, wenn die Nutzungsintensität durch das neue Bauprojekt erheblich zunimmt und damit die Rechtswidrigkeit verstärkt wird; zudem kann eine private Zufahrt im Gewässerraum weder als…
- VGer BE 100 2020 187Das kommunale Kaskadenmodell zur Steuerung von Mobilfunkstandorten (Art. 11a GBR Ostermundigen) erfasst auch die Systemerneuerung bestehender Antennenanlagen, wenn diese einem Komplettersatz mit Leistungssteigerung gleichkommt; wer den erforderlichen Nachweis des Fehlens von Alternativstandorten in Arbeitszonen grundsätzlich verweigert,…
- VGer SG B 2010/266, B 2012/227Die Einzonung von Fruchtfolgeflächen in eine Intensiverholungszone Reiten ist nach Inkrafttreten der RPG-Revision 2014 nur noch unter den strengen Voraussetzungen von Art. 15 RPG zulässig. Eine Genehmigung nachträglich angepasster Nutzungspläne muss zeitnah und koordiniert mit dem Rechtsmittelverfahren erfolgen.
- VGer BE 100 2015 194Eine Wiederherstellungsverfügung betreffend unbewilligte Bauten in einem inventarisierten Baudenkmal ist nur zulässig, soweit sie verhältnismässig ist; für seit über fünfzehn Jahren bestehende Anlagen mit Besitzstandsschutz müssen zwingende öffentliche Interessen vorliegen (Art. 46 Abs. 3 BauG). Eine neue Stützmauer, die an anderer…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.