Die Revision des Nutzungsplans kann nicht dazu genutzt werden, die in einer separaten forstlichen Abgrenzungsprozedur festgelegte Waldgrenze in Frage zu stellen. Die Beschwerdeführer können sich nicht auf eine Verletzung der Eigentumsgarantie berufen, wenn sie die forstliche Abgrenzung nicht angefochten haben.
BGer 1C_672/2017 vom 30.01.2018 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.