Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 19 LPT

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
20 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 19 LPT

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  1. BGer 1C_60/202508.04.2026 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.
  2. BGer 1C_701/202429.08.2025 · Teilweise gutgeheissenDie kantonale Instanz verletzt das rechtliche Gehör, wenn sie sich nicht mit substantiierten Rügen zu Abwasserentsorgung, Energieausweis und Kanalisationsführung auseinandersetzt, und die tatsächlichen Feststellungen sind unvollständig, wenn unklar bleibt, ob eine Nutzungsänderung (z. B. Schaffung einer zweiten Wohnung) vorliegt.
  3. BGer 1C_287/202226.10.2023 · AbgewiesenDie kantonale Instanz hat zu Recht die Variante des Nutzungsplans (Umwidmung eines Wegabschnitts in eine Dienststrasse und Anpassung der NAPR-Norm) genehmigt, da sie die planerischen Grundsätze einhält und keine willkürliche Abwägung der Interessen vorliegt.
  4. BGer 1C_40/201908.04.2019 · AbgewiesenEine Baubewilligung setzt nach Art. 22 Abs. 2 lit. b LPT voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend und rechtlich gesichert ist. Fehlt eine planerische Sicherung des Zugangs, ist die Bewilligung zu verweigern.
  5. BGer 1C_672/201730.01.2018 · AbgewiesenDie Revision des Nutzungsplans kann nicht dazu genutzt werden, die in einer separaten forstlichen Abgrenzungsprozedur festgelegte Waldgrenze in Frage zu stellen. Die Beschwerdeführer können sich nicht auf eine Verletzung der Eigentumsgarantie berufen, wenn sie die forstliche Abgrenzung nicht angefochten haben.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.