Die Vorinstanz verletzt die Begründungspflicht, wenn sie zentrale Rügen zur Eigentumsfreiheit, Verhältnismässigkeit und Bestandesgarantie nicht hinreichend prüft und den rechtserheblichen Sachverhalt unvollständig abklärt.
BGer 1C_585/2017 vom 20.04.2018 (Gutgeheissen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.