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Art. 10 Abs. 5 BZR

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Entscheide zu Art. 10 Abs. 5 BZR

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  1. BGer 1C_585/201720.04.2018 · GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt die Begründungspflicht, wenn sie zentrale Rügen zur Eigentumsfreiheit, Verhältnismässigkeit und Bestandesgarantie nicht hinreichend prüft und den rechtserheblichen Sachverhalt unvollständig abklärt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.