Entscheid vom 31.08.2018 · Kanton ZH

BGer 1C_420/2017

Nichteintreten

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Gestaltungsplanverfahren nicht ein, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Endentscheid noch aussteht.

BGer 1C_420/2017 vom 31.08.2018 (Nichteintreten)

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.