Entscheide zu Art. 66 BGG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_622/2024Bauentscheide mit Nebenbestimmungen, die vor Baubeginn zu erfüllende Auflagen mit Umsetzungsspielraum enthalten, gelten als aufschiebend bedingte Baubewilligungen und sind als Zwischenentscheide nicht selbständig anfechtbar (Art. 93 BGG).
- BGer 1C_532/2021Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzeskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht. Die schweizweite Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) ist im Gang, und deren Tauglichkeit kann aktuell nicht in Frage gestellt werden.
- BGer 1C_575/2022Die Baufreigabe kann nicht isoliert angefochten werden, wenn die zugrundeliegende Baubewilligung formell rechtskräftig ist und die Nebenbestimmungen erfüllt sind. Ein Verzicht auf Bauvorhabensteile während des Verfahrens macht eine neue Baubewilligung entbehrlich, sofern keine materiellen Änderungen vorliegen.
- BGer 1C_518/2021Ein Wiederaufbau eines anderechtlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV setzt voraus, dass die Wesensgleichheit (Identität) der Baute gewahrt bleibt. Fehlt diese, ist eine Ausnahmebewilligung unzulässig, selbst wenn die Flächen nicht vergrössert werden.
- BGer 1C_288/2021Die Beschwerde ist unzulässig, da die Beschwerdeführerin nicht materiell beschwert ist und kein irreversibler Nachteil droht. Rückweisungsentscheide sind grundsätzlich Zwischenentscheide und nur unter engen Voraussetzungen anfechtbar.
- BGer 1C_430/2019Eine Ausnützungsübertragung, die zu einer Verdoppelung der zulässigen Ausnützungsziffer führt, ist mit dem Zonencharakter nicht vereinbar und verstösst nicht gegen das Willkürverbot.
- BGer 1C_346/2019Die Schaffung zusätzlicher Bootsliegeplätze am Zürichsee widerspricht dem kantonalen Richtplan, wenn diese nicht zum heutigen Bestand zählen und keine Ausnahme nach Ziff. 4.8.3 lit. a des Richtplans vorliegt. Eine Abweichung vom Richtplan nach § 16 Abs. 2 PBG/ZH ist nicht gerechtfertigt, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
- BGer 1C_651/2018Grundstücke in Naturgefahrengebieten haben enteignungsrechtlich keinen Baulandcharakter, selbst wenn sie bereits überbaut sind und die Nutzung wegen Gefahren untersagt wird. Eine Entschädigung zum Baulandwert ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Enteignung der Realisierung eines Schutzwerks dient, das auch andere Grundstücke oder…
- BGer 1C_364/2017Die durch Art. 75b BV bewirkte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit von Grundstücken für Zweitwohnungen stellt keine materielle Enteignung dar, sofern die Betroffenen nicht ausnahmsweise enteignungsähnlich getroffen werden. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur bei krassen, vom Verfassungsgeber nicht vorhergesehenen Härten.
- BGer 1C_475/2017Die Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung wegen Lichtimmissionen ist zu bejahen, wenn die Immissionen deutlich wahrnehmbar sind; eine Überschreitung von Richtwerten ist nicht erforderlich. Emissionsbegrenzende Massnahmen können die Legitimation entfallen lassen, müssen aber verbindlich auferlegt werden.
- BGer 1C_378/2018Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung verfassungsmässiger Rechte nicht hinreichend begründet ist.
- BGer 1C_420/2017Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Gestaltungsplanverfahren nicht ein, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Endentscheid noch aussteht.
- BGer 1C_522/2017Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil dargelegt wird (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Fehlt diese Darlegung, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_543/2016Eine Sondernutzungsplanung wie der Aussichtsschutz kann nach Ablauf eines langen Zeitraums (hier 30 Jahre) unabhängig von geänderten Verhältnissen überprüft werden. Die Interessenabwägung muss die konkrete Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (Aussicht) gegen die Eigentumsbeschränkung des Grundeigentümers abwägen.
- BGer 1C_593/2015Die Rückweisung einer Sache an die Vorinstanz zur erneuten Sachverhaltsabklärung begründet keine Befangenheit des Richters, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die seine Unvoreingenommenheit in Frage stellen. Ein Fachbericht eines Richters ersetzt ein externes Gutachten nur, wenn ausreichender Sachverstand im Spruchkörper…
- BGer 1C_420/2015Der Einleitungsbeschluss für ein Quartierplanverfahren ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; spätere Anträge zur Änderung des Planungsgebiets sind verspätet, sofern keine erheblichen veränderten Verhältnisse vorliegen.
- BGer 1C_203/2015Die vollständige Schliessung einer Gartenanlage für Besucher ab 19.00 Uhr ohne hinreichende Begründung der Lärmbelastung durch einfache Gartenbenutzung (ohne Bewirtung) ist unverhältnismässig und verletzt das rechtliche Gehör. Die Vorinstanz muss prüfen, ob mildere Massnahmen ausreichen.
- BGer 1C_565/2013Ein dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV liegt nicht vor, wenn das betroffene Gebiet peripher ist und keine weitgehende Überbauung entlang des Gewässers besteht. Eine Ausnahmebewilligung für Bauvorhaben im Gewässerraum ist daher unzulässig.
- BGer 1C_14/2013Das Bundesgericht bestätigte die Abwägung der Vorinstanzen: Das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energie aus Abwasser überwiegt die lokalen Wohnschutzinteressen, da das Kraftwerk unterirdisch, kaum sichtbar und mit ausreichenden Emissionsschutzmassnahmen geplant ist.
- BGer 1C_398/2012Die Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und wirtschaftlichen Aspekten fällt zugunsten der Freileitung aus, da der landschaftliche Mehrwert der Teilverkabelung im Bereich der Überdeckung Rüteli angesichts der Vorbelastungen und der beachtlichen Mehrkosten als ungenügend erachtet wird.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.