Entscheid vom 03.01.2017 · Kanton GR

BGer 1C_295/2016

Gutgeheissen

Die kantonale Instanz hat die Standortgebundenheit nach Art. 24 LPT ungenügend geprüft und die Wiederherstellungspflicht bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone nicht hinreichend gewichtet. Zudem ist eine Baubewilligung für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ohne kantonale Genehmigung nichtig.

BGer 1C_295/2016 vom 03.01.2017 (Gutgeheissen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.