Bestimmung · 12 Entscheide

Art. 25 Abs. 1 USG

12 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
12
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 25 Abs. 1 USG

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  1. BGer 1C_306/202419.06.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für Wärmepumpen in der Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn die Planungswerte eingehalten werden und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV) durch plausibel begründete Standortwahl und Emissionsbegrenzung gewahrt ist. Eine umfassende Interessenabwägung aller möglichen Standorte ist…
  2. BGer 1C_83/202421.03.2025 · AbgewiesenEine Luft/Wasser-Wärmepumpe ist bewilligungsfähig, wenn die lärmschutzrechtlichen Planungswerte eingehalten werden und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) gewahrt ist, wobei zusätzliche Massnahmen nur bei wirtschaftlich tragbarer, wesentlicher Emissionsreduktion verlangt werden können.
  3. BGer 1C_507/202308.11.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Vordach über einer Seeterrasse ist mit lärmschutzrechtlichen Auflagen zu erteilen, da der Betrieb als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 25 Abs. 1 USG und Art. 7 Abs. 1 LSV zu qualifizieren ist und die Planungswerte überschritten werden.
  4. BGer 1C_569/202220.02.2024 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (Vorsorgeprinzip) und der wirtschaftlichen Tragbarkeit von emissionsmindernden Massnahmen fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Planungswerte deutlich unterschritten werden und keine wesentliche zusätzliche Emissionsreduktion mit geringem Aufwand möglich ist.
  5. BGer 1C_389/201927.01.2021 · GutgeheissenBei der Standortwahl für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe müssen auch Innenstandorte vertieft geprüft werden, selbst wenn die Aussenanlage die Planungswerte deutlich einhält. Die fehlende Baubewilligung für die ursprüngliche Aussenanlage schränkt die Standortwahl im nachträglichen Bewilligungsverfahren nicht ein.
  6. BGer 1C_418/201916.07.2020 · GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei der Bewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, die die Planungswerte einhält, zusätzlich prüfen, ob mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Lärmemissionen im Rahmen des Vorsorgeprinzips (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) erreicht werden kann.
  7. BGer 1C_603/201813.01.2020 · AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Abstandsunterschreitungen ist bundesrechtskonform, wenn besondere Umstände vorliegen und keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigt werden. Die Lärmschutzvorschriften sind eingehalten, wenn die Planungswerte und vorsorglichen Emissionsbegrenzungen kumulativ erfüllt sind.
  8. BGer 1C_555/201829.08.2019 · AbgewiesenDie Zonenkonformität eines Betriebs in einer Wohnzone kann unabhängig von der Einhaltung bundesrechtlicher Immissionsgrenzwerte verneint werden, wenn die kommunale Nutzungsvorschrift raumplanerische Ziele wie die Erhaltung des Wohncharakters verfolgt.
  9. BGer 1C_219/201809.11.2018 · AbgewiesenInfrastrukturanlagen in Bauzonen sind zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Ort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Erschliessung und Lärmimmissionen sind nach Bundesrecht zu prüfen, wobei kantonale Behörden ein erhebliches Ermessen haben.
  10. BGer 1C_95/201629.09.2016 · AbgewiesenDie Genehmigung einer Weganlage mit Stahltreppe als Werk öffentlichen Nutzens ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Ein Lärmgutachten ist nicht erforderlich, wenn die zu erwartenden Lärmimmissionen geringfügig sind und durch Auflagen weiter reduziert werden können.
  11. VGer AG WBE.2011.12718.06.2012 · GutgeheissenBei neubauähnlichen Umgestaltungen von Sportanlagen ist eine Lärmermittlung nach Art. 36 ff. LSV bereits im Baubewilligungsverfahren durchzuführen, wenn eine Überschreitung der Planungswerte nicht ausgeschlossen werden kann. Die Interessenabwägung erfordert eine objektivierte Beurteilung der Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der…
  12. BGer 1A.195/200617.07.2007 · Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Sport als Mittel zur gesundheitsfördernden Ertüchtigung breiter Bevölkerungskreise überwiegt die Interessen der Anwohner, sofern die Lärmimmissionen durch angemessene Betriebszeiten und Massnahmen begrenzt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.