Bestimmung · 39 Entscheide

Art. 24 LAT

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Entscheide
39
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Entscheide zu Art. 24 LAT

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  1. BGer 1C_743/202528.07.2026 · AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass Bauwerke vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Unbelegte Behauptungen zur Bauzeit genügen nicht, selbst bei erleichterter Beweisführung.
  2. BGer 1C_380/202524.07.2026 · AbgewiesenDie Legalisierung eines ausserhalb der Bauzone errichteten Hundezwingers mit neuem Unterstand, sechs erhöhten Nischen und einer erhöhten Einfriedung scheitert an Art. 24c LAT, da die Anpassungen die Identität des bestehenden Gebäudes und des Standortes nicht wahren und den ländlichen Charakter der Umgebung substantiell verändern.
  3. BGer 1C_515/202520.03.2026 · AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone müssen der Zonenwidmung entsprechen; eine Bewilligung ist nur bei Standortgebundenheit und fehlenden überwiegenden Gegeninteressen zulässig. Die Umwandlung von Landwirtschaftsland in einen Ziergarten widerspricht dem Trennungsprinzip von Bau- und Nichtbaugebiet.
  4. BGer 1C_266/202405.03.2026 · Teilweise gutgeheissenEin Hangar für die Lagerung von Kartoffeln in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn die langfristige Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaftsbetriebs nach Art. 34 Abs. 4 Bst. c OAT plausibel belegt ist. Bei Grossprojekten (ab ca. 1,5 Mio. CHF) ist ein detailliertes Betriebskonzept erforderlich.
  5. BGer 1C_608/202403.03.2026 · GutgeheissenEin Gebäude mit 24 Studios für Saisonpersonal in einer hortikulturellen und gartenbaulichen Zone ist nicht konform mit der Zonenwidmung, da der Wohnbedarf nicht als unabdingbar für den Betrieb gilt und die Zone als landwirtschaftliche Sonderzone nach Art. 16a Abs. 3 LAT zu qualifizieren ist.
  6. BGer 1C_561/202418.02.2026 · AbgewiesenDie Bewilligung eines Wasserkraftprojekts ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b LAT, Art. 33 LEaux und Art. 22 LFH die Überlegenheit des öffentlichen Interesses an der Energieproduktion ergibt.
  7. BGer 1C_588/202405.01.2026 · GutgeheissenEin als Zone zu bauen eingestufter Perimeter riverain einer Freihaltefläche ist dann als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn er primär der Landschaftsschutzfunktion (hier: Schutz der Léman-Ufer) dient und die baulichen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einer solchen Zone erfordert eine…
  8. BGer 1C_503/202313.03.2025 · AbgewiesenEine Zone de verdure mit der Widmung 'équipements sportifs' kann als Zone zu bauen gelten, wenn sie in eine bebaute Zone eingebettet ist und der Erholung dient. Die Abgrenzung zwischen Bau- und Nichtbauzone richtet sich nach Funktion, Regelung und Lage.
  9. BGer 1C_597/202327.02.2025 · AbgewiesenDie Bewilligung für die Installation von Betonblöcken (Körpermorts) und Bargen ausserhalb der Bauzone im Genfersee ist rechtmässig, da die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wurde.
  10. BGer 1C_452/202207.11.2024 · AbgewiesenEin amovibler Ponton für eine Segelschule auf dem Genfersee kann in einer Schutzzone (Seerives) als zonenkonform nach Art. 22 LAT oder ausnahmsweise nach Art. 24 LAT bewilligt werden, sofern die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen lässt.
  11. BGer 1C_333/202315.03.2024 · AbgewiesenEin Plan d'affectation spécial für eine Motocross-Piste ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Standortgebundenheit der Anlage nach Art. 24 LAT nachgewiesen wird, insbesondere durch den Ausschluss alternativer Standorte in der Bauzone oder auf bestehenden Anlagen.
  12. BGer 1C_94/202224.08.2023 · AbgewiesenEine Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT bewilligt werden, wenn ihre Standortgebundenheit gegeben ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Bei ISOS-geschützten Objekten ist eine besonders schonende Abwägung erforderlich, doch eine CFMH-Expertise ist nicht zwingend, wenn keine sensible…
  13. BGer 1C_53/202215.05.2023 · AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch nach langjähriger Duldung einer gewerblichen Nutzung rechtmässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 37a LAT und Art. 43 OAT nicht erfüllt sind und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Vorrang hat.
  14. BGer 1C_18/202209.05.2023 · AbgewiesenEin Weg für Pferde in einer durch einen Sondernutzungsplan geregelten Zone sowie Unterstände für Pferde sind zulässig, wenn sie der Zone entsprechen und notwendig sind. Die Notwendigkeit ist gegeben, wenn sie dem Wohl der Tiere und dem ordnungsgemässen Betrieb des Reitzentrums dienen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
  15. BGer 1C_119/202227.02.2023 · GutgeheissenDie formelle Schutzstellung eines Gebäudes nach kantonalem Recht genügt nicht für die Anwendung von Art. 24d LAT; vielmehr muss die materielle Schutzwürdigkeit im Rahmen der Baubewilligung geprüft werden.
  16. BGer 1C_184/202207.10.2022 · AbgewiesenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind in der Regel zu beseitigen, sofern sie nicht durch ihre Bestimmung erzwungen sind (Art. 24 LAT) oder unter Art. 24c LAT fallen. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
  17. BGer 1C_434/202117.08.2022 · AbgewiesenDie Parzelle Nr. 567 in Le Vaud (VD) ist nicht als Bauzone einzustufen, da sie gemäss geltendem Zonenplan als 'ohne besondere Affektation' gilt und nicht Teil eines bereits weitgehend bebauten Gebiets ist. Die Nutzung ausserhalb der Bauzone für Lagerzwecke ist nicht durch die Destination bedingt und verstösst gegen das Prinzip der…
  18. BGer 1C_594/202128.07.2022 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für Installationen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 LAT ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit durch die Destination objektiv begründet ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Provisorität der Installation erleichtert die Bewilligung.
  19. BGer 1C_276/202117.03.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung für ein temporäres Baustellenareal ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT erteilt werden, wenn der Standort durch die Destination bedingt ist und keine überwiegenden Interessen dagegen sprechen. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten Aspekte berücksichtigen.
  20. BGer 1C_53/202117.03.2022 · AbgewiesenEin Schulzentrum in einer Zone öffentlicher Nutzung ist auch bei grosser Dimension nicht zwingend planungspflichtig, wenn es der Zonenordnung entspricht und keine besonderen Umweltauswirkungen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist in diesem Fall zulässig.
  21. BGer 1C_156/202121.06.2021 · AbgewiesenDie Nicht-Eintretensentscheidung auf ein Reconsiderationsgesuch nach Art. 33 LPJA/Valais ist rechtmässig, wenn die Voraussetzungen für eine Reconsideration (erhebliche Umstandsänderung oder neue, nicht geltend gemachte Beweismittel) nicht erfüllt sind.
  22. BGer 1C_50/202008.10.2020 · AbgewiesenBauten und Nutzungsänderungen ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind unzulässig und müssen rückgängig gemacht werden, selbst wenn sie bereits teilweise vollzogen wurden. Eine nachträgliche Regulierung scheidet aus, wenn keine ernsthaften Aussichten auf eine rechtmässige Bewilligung bestehen.
  23. BGer 1C_292/201912.05.2020 · AbgewiesenDie nachträgliche Legalisierung von Anlagen und der Nutzung einer Parzelle ausserhalb der Bauzone für Aeromodellismus erfordert eine kantonale Sonderbewilligung nach Art. 24 LAT. Diese setzt voraus, dass die Standortgebundenheit der Anlage oder Nutzung sowie das Fehlen übergeordneter Interessen nach Art. 24 lit. a und b LAT nachgewiesen…
  24. BGer 1C_76/201928.02.2020 · Teilweise gutgeheissenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern sie nicht den Ausnahmen der Art. 24 ff. LAT entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wobei die Proportionalität der Rückbauanordnung zu prüfen ist.
  25. BGer 1C_411/201828.10.2019 · AbgewiesenBauwerke und Installationen an Seeufern in Schutzgebieten (Art. 17 LAT) sind nur zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entsprechen und durch objektiven Bedarf sowie angepasste Dimensionen und Standort gerechtfertigt sind. Fehlt dieser Bedarf, scheitert auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.
  26. BGer 1C_612/201816.10.2019 · AbgewiesenEine Bauzone, die als isolierter, nicht weitgehend bebauter Bereich ausserhalb des Siedlungsgebiets liegt, verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nach altem Art. 15 LAT und ist daher unzulässig. Der Schutz der guten Treue kann in solchen Fällen nicht geltend gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse an…
  27. BGer 1C_627/201804.09.2019 · AbgewiesenDie Bewilligung für den Bau von Hallen ausserhalb der Bauzone in einer Landwirtschaftszone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a LAT streng erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b LAT). Wirtschaftliche oder logistische Gründe rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung.
  28. BGer 1C_74/201812.04.2019 · GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 LAT erfordert eine vollständige Prüfung der Alternativen und eine detaillierte Gewichtung der betroffenen Interessen, insbesondere des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung der Bewilligung.
  29. BGer 1C_231/201813.11.2018 · AbgewiesenDie Organisation von Hundedressurkursen in der Landwirtschaftszone ist nicht durch ihre Bestimmung gemäss Art. 24 LAT gerechtfertigt, und es bestehen übergeordnete Interessen, die einer Ausnahmebewilligung entgegenstehen.
  30. BGer 1C_129/201818.09.2018 · RückweisungDas Bundesgericht bestätigt, dass bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet strikt durchzusetzen ist. Eine Tolerierung ist nur ausnahmsweise bei geringfügigen Abweichungen, guter Gläubigkeit oder unverhältnismässigem Schaden möglich.
  31. BGer 1C_32/201706.03.2018 · AbgewiesenDie Approval eines Eisenbahnprojekts zur Beseitigung eines gefährlichen Bahnübergangs mit Ersatzzugang unterliegt der eisenbahnrechtlichen Planapprobation nach Art. 18 LCdF, wenn der Zugang primär der Sicherheit des Bahnbetriebs dient. Die Interessenabwägung zwischen Bahnsicherheit, Landwirtschaftszone und Landschaftsschutz ist nicht zu…
  32. BGer 1C_276/201602.06.2017 · GutgeheissenDie Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).
  33. BGer 1C_176/201610.05.2017 · AbgewiesenEin in einer Zone zu bauen liegendes Grundstück, das nicht den Anforderungen von Art. 15 LAT (1980) entspricht, kann nicht als rechtmässige Bauzone gelten. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist von zentraler Bedeutung und überwiegt selbst den Schutz des Vertrauens nach Art. 9 BV.
  34. BGer 1C_196/201613.02.2017 · AbgewiesenDie 30-jährige Frist zur Anordnung der Beseitigung einer illegalen Anlage kann vor Ablauf erlöschen, wenn die zuständige Behörde die Illegalität über Jahre geduldet und damit den Anschein der Rechtmässigkeit erweckt hat, sofern der Betroffene gutgläubig handelt. Kleine Unterhaltsarbeiten an einer geduldeten Anlage sind zulässig, sofern…
  35. BGer 1C_29/201618.01.2017 · AbgewiesenEin Gartenhaus ausserhalb der Bauzone ist nicht als Bauwerk von geringer Bedeutung zu qualifizieren und kann nicht nach Art. 24 LAT bewilligt werden. Die Anordnung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handelte und das öffentliche Interesse an der Trennung von…
  36. BGer 1C_150/201620.09.2016 · Teilweise gutgeheissenBei Bauwerken ausserhalb der Bauzone ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands grundsätzlich zu verlangen, sofern nicht ausnahmsweise das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eine Abweichung rechtfertigt. Kantonale Verjährungsfristen für die Anordnung der Wiederherstellung können nicht auf Bundesrecht gestützte Bauverbote in der…
  37. BGer 1C_464/201514.06.2016 · AbgewiesenEine ohne kantonale Bewilligung in der Landwirtschaftszone errichtete, nicht genehmigungsfähige Installation (hier: teleskopische Poolabdeckung) muss auch bei guter Gläubigkeit des Eigentümers rückgebaut werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) dies erfordern.
  38. BGer 1C_636/201526.05.2016 · GutgeheissenEine partielle Revision eines Zonenplans kann materiell als Schaffung einer neuen Bauzone gewertet werden, wenn die ursprüngliche Planung aufgrund Zeitablaufs und fehlender Umsetzung ihre Stabilität verloren hat und die Zone isoliert sowie ohne Bedarf nach Art. 15 LAT besteht. In diesem Fall liegt eine Bundesaufgabe vor, die die…
  39. BGer 1C_268/201509.02.2016 · AbgewiesenEine Lagerhalle für Holz außerhalb der Bauzone kann nicht als durch ihre Bestimmung bedingt gelten, wenn sie objektiv in einer Bauzone realisierbar ist. Subjektive wirtschaftliche oder praktische Erwägungen rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.