Bestimmung · 15 Entscheide

Art. 2 Abs. 1 RPG

15 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
15
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
27 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_489/202317.03.2026 · GutgeheissenDas Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, weil dieses die Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt hat, indem es zentrale Feststellungen unbelegt liess und die Rückweisungspflicht bei Verfahrensmängeln nicht ausreichend prüfte.
  2. BGer 1C_360/202425.06.2025 · AbgewiesenDie Teilrevision der Ortsplanung für die Hotelzone Vetter in Arosa ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung vollständig und nicht willkürlich erfolgte. Die Planbeständigkeit wird gewahrt, und das etappierte Vorgehen ist aufgrund sachlicher Gründe vertretbar.
  3. BGer 1C_286/202304.11.2024 · AbgewiesenDie Verlegung eines Technikschranks einer Mobilfunkanlage vom Dach ins Gebäudeinnere kann als untergeordneter Mangel durch eine Nebenbestimmung behoben werden, ohne den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids zu verletzen. Die rechnerische Prognose der Strahlenbelastung muss Reflexionen nur berücksichtigen, wenn dies technisch mit…
  4. BGer 1C_633/202327.02.2024 · AbgewiesenDie Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…
  5. BGer 1C_45/202316.01.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortwahl nach kantonalem Recht (§ 26 EG UWR/AG) auf einer sachgerechten Interessenabwägung basiert und die bundesrechtlichen Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
  6. BGer 1C_65/202330.10.2023 · AbgewiesenEin privater Gestaltungsplan darf von der Grundordnung abweichen, sofern diese nicht ihres Sinngehalts entleert wird. Massgebend ist die Gesamthöhe, nicht die Gebäudehöhe, und die Abweichungen müssen im Rahmen der demokratischen Abstützung und des planerischen Stufenbaus bleiben (Art. 2 Abs. 1 RPG).
  7. BGer 1C_48/202229.03.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.
  8. BGer BGE 149 II 7901.01.2023 · GutgeheissenWesentliche Abweichungen eines Sondernutzungsplans von der Grundordnung widersprechen der Planungspflicht und dem planerischen Stufenbau nach Art. 2 Abs. 1 RPG, insbesondere wenn sie demokratisch weniger stark abgestützt sind und die Grundordnung ihres Sinngehalts entleeren.
  9. BGer 1C_398/202108.11.2022 · GutgeheissenEin Arealplan, der massiv von der Grundordnung abweicht und diese ihres Sinngehalts entleert, verletzt die Planungspflicht nach Art. 2 Abs. 1 RPG, insbesondere wenn er demokratisch weniger stark abgestützt ist als die Grundordnung.
  10. BGer 1C_644/201904.02.2021 · GutgeheissenDie Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände im Richtplanungsverfahren führt zur Aufhebung der Festsetzung, selbst wenn die materielle Begründetheit des Entscheids nicht in Frage steht.
  11. BGer 1C_26/202017.11.2020 · AbgewiesenEin Gestaltungsplan kann von der Nutzungsdichte der Richtplanung abweichen, wenn die kommunale Gesamtbetrachtung die Dichtevorgabe einhält und die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Etappierung von Gestaltungsplänen ist bundesrechtlich nicht ausgeschlossen.
  12. BGer 1C_238/201602.12.2016 · AbgewiesenEine Volksinitiative, die eine kürzlich totalrevidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) ändern will, widerspricht dem Grundsatz der Planbeständigkeit nach Art. 21 Abs. 2 RPG, wenn keine erheblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Plananpassung rechtfertigen würden.
  13. BGer 1C_573/201505.07.2016 · AbgewiesenDer Erlass eines Quartierplans vor der rechtskräftigen Gesamtrevision der Zonenplanung ist bundesrechtskonform, wenn die Quartierplanung materiell mit der geplanten Zonenrevision koordiniert ist und sich in deren Gesamtkonzept einfügt.
  14. BGer 1C_893/201301.10.2014 · AbgewiesenDie Interessen des Natur- und Heimatschutzes (ISOS-Schutzobjekt Schlosslandschaft Hahnberg) überwiegen die kommunalen Planungsinteressen an der Ausscheidung einer strategischen Arbeitszone und der Umzonung in eine Gewerbezone, da die Fernwirkung der geschützten Objekte durch eine Bebauung der Roggwilerwiese schwer beeinträchtigt würde.
  15. BGer 1C_491/201105.07.2012 · AbgewiesenDie Umzonung für einen Sport- und Erholungspark im Erachfeld widerspricht dem kantonalen Richtplan (Bauentwicklungsgebiet) und dem Sachplan Fruchtfolgeflächen, da die Interessenabwägung die landesplanerischen Ziele ungenügend berücksichtigte und keine ausreichende Kompensation für die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen aufzeigte.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.