Bestimmung · 11 Entscheide

Art. 17 WaG

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Entscheide zu Art. 17 WaG

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  1. BGer BGE 152 II 29801.01.2026 · GutgeheissenEine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG liegt vor, wenn für ein Bauprojekt im Gewässerschutzbereich A U eine Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, unabhängig davon, ob es sich um eine Polizeierlaubnis oder eine Ausnahmebewilligung handelt.
  2. BGer 1C_129/202408.12.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an unvollständiger Sachverhaltsabklärung zur Gewässereigenschaft einer eingedolten Rohrleitung. Die Mobilfunkanlage ist im übergangsrechtlichen Gewässerraum nicht standortgebunden und damit unzulässig, sofern die Rohrleitung als Gewässer zu qualifizieren ist.
  3. BGer 1C_587/202324.04.2025 · GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten im Waldabstand ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Waldschutz, Trennung Bau-/Nichtbaugebiet) den privaten Interessen der Bauherrschaft überwiegen, selbst bei fehlender Bösgläubigkeit.
  4. BGer 1C_620/202317.01.2025 · AbgewiesenDie Unterschreitung des Waldabstands kann aus wichtigen Gründen bewilligt werden, wenn die strikte Einhaltung zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung oder unbilligen Härte führt und die öffentlichen Interessen am Waldschutz nicht beeinträchtigt werden (Art. 17 Abs. 3 WaG, § 14 aPBG/ZG).
  5. BGer 1C_51/202329.04.2024 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 WaG fiel zugunsten der Walderhaltung aus, da die privaten und öffentlichen Interessen am Bauvorhaben das Walderhaltungsinteresse nicht überwogen. Die Standortgebundenheit des Vorhabens wurde verneint, da weniger eingreifende Alternativen (Bestandesschutz, zeitgemässe Erneuerung) möglich waren.
  6. BGer 1C_282/202110.06.2022 · Teilweise gutgeheissenDie Erweiterung einer Deponie im Gewässerraum ohne hinreichende Standortgebundenheit verletzt die übergangsrechtlichen Gewässerraumvorschriften (Art. 41c GSchV). Zudem muss die Verkehrssicherheit von Schulkindern auf dem Nachhauseweg durch angepasste Betriebsauflagen gewährleistet werden.
  7. BGer 1C_77/202125.05.2021 · AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung von Balkonen und Sitzplätzen mit Unterschreitung des kantonalen Waldabstands (Art. 73 BauG/AI) setzt ausserordentliche Verhältnisse nach Art. 77 Abs. 1 BauG/AI voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Der angeordnete Rückbau ist verhältnismässig, da er dem Schutz des Waldes und Waldrandes dient und die…
  8. BGer 1C_321/201707.08.2018 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Ausnahmebewilligung für Ausnützungsübertragung und Waldabstandsunterschreitung ist rechtmässig, wenn die kantonale Praxis zur Ausmittlung des gewachsenen Terrains nicht willkürlich ist, der Vertrauensschutz nach Art. 9 BV gewahrt wird und die Erschliessung sowie der Waldabstand bundes- und…
  9. BGer 1C_415/201401.10.2015 · AbgewiesenDas gewichtige öffentliche Interesse an der Einhaltung des Waldabstands (Art. 17 WaG, § 12 PBG/ZG) überwiegt die privaten Interessen der Bauherrschaft, selbst bei hohen Rückbaukosten. Eine Ausnahmebewilligung scheitert an fehlender Unzweckmässigkeit oder unbilliger Härte.
  10. BGer 1C_164/201230.01.2013 · Teilweise gutgeheissenEin überragendes öffentliches Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House überwiegt die entgegenstehenden Interessen des Natur-, Landschafts- und Siedlungsschutzes, soweit die Bachverlegung im oberen Bereich neu zu prüfen ist.
  11. BGer 1A.183/200118.09.2002 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Schiessanlage aus, da keine zumutbaren Alternativstandorte verfügbar waren und die Anlage als zonenkonform in der Intensiverholungszone sowie als standortgebunden eingestuft wurde. Die Unterschreitung des Waldabstands und die Bodenbelastung wurden als hinnehmbar…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.