Entscheid vom 06.05.2025 · Kanton BE

VGer BE 100 2023 164

Abgewiesen

Für Bauten in der Bauzone kann die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands von 30 m bewilligt werden, wenn besondere Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 KWaG (BE) vorliegen und das Vorhaben weder den Zweck noch die Anliegen des Waldabstands beeinträchtigt; die bernische Forstbehördenpraxis, einen verminderten Waldabstand von…

VGer BE 100 2023 164 vom 06.05.2025 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.