Bestimmung · 10 Entscheide

Art. 11 NISV

10 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
10
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 11 NISV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_501/202506.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…
  2. BGer 1C_413/202521.05.2026 · AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.
  3. BGer 1C_438/202531.03.2026 · GutgeheissenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.
  4. BGer 1C_380/202403.07.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden, wobei bei unklaren Nahfeldbedingungen eine Abnahmemessung als Auflage zulässig ist. Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten sind auf Mobilfunkanlagen als Einheit nicht anwendbar, sofern dies mit dem öffentlichen…
  5. BGer 1C_640/202324.02.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach den Vorgaben der NISV und den Vollzugsempfehlungen des BAFU gewährleistet ist. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen ist mit dem USG vereinbar.
  6. BGer 1C_286/202304.11.2024 · AbgewiesenDie Verlegung eines Technikschranks einer Mobilfunkanlage vom Dach ins Gebäudeinnere kann als untergeordneter Mangel durch eine Nebenbestimmung behoben werden, ohne den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids zu verletzen. Die rechnerische Prognose der Strahlenbelastung muss Reflexionen nur berücksichtigen, wenn dies technisch mit…
  7. BGer 1C_311/202215.01.2024 · AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV und Vollzugsempfehlung ist massgeblich für die Baubewilligung. Vereinfachungen bei der Distanzmessung (z. B. Mastmitte statt Antennenposition) sind zulässig, sofern sie sich nur geringfügig auf das Ergebnis auswirken und durch nachträgliche…
  8. BGer 1C_226/201803.09.2019 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie einen funktionellen Bezug zur Zone aufweist und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Balkone und Dachterrassen gelten nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach Art. 3 Abs. 2 NISV.
  9. BGer 1C_254/201705.01.2018 · Teilweise gutgeheissenEine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Partei vor einer Rechtsmittelinstanz, die Sachverhalt und Rechtslage frei prüft, Gehör findet. Bei der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage sind die Vorgaben der NISV und der NISV-Vollzugsempfehlung einzuhalten, wobei…
  10. BGer 1C_343/201530.03.2016 · AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV ist massgeblich, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Messunsicherheiten werden bei Vorsorgegrenzwerten nicht dazugerechnet oder abgezogen, und die aktuellen Messempfehlungen des METAS entsprechen dem Stand der Technik.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.