Entscheid vom 05.01.2018 · Kanton TG

BGer 1C_254/2017

Teilweise gutgeheissen

Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Partei vor einer Rechtsmittelinstanz, die Sachverhalt und Rechtslage frei prüft, Gehör findet. Bei der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage sind die Vorgaben der NISV und der NISV-Vollzugsempfehlung einzuhalten, wobei…

BGer 1C_254/2017 vom 05.01.2018 (Teilweise gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.