Entscheid vom 13.01.2022 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2021.00112

Abgewiesen

Bei der Projektfestsetzung eines Hochwasserschutzbauwerks (Entlastungsstollen) überwiegt das öffentliche Interesse an der Realisierung des Werks das private Eigentumsinteresse des betroffenen Grundstückseigentümers; die Koordinationspflicht bei Entscheiden verschiedener Behörden gilt nur für ein einzelnes Bauvorhaben, nicht für mehrere…

VGer ZH VB.2021.00112 vom 13.01.2022 (Abgewiesen)

Planungsanlass

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.