Entscheide zu § 6 VRG
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- VGer ZH VB.2025.00530Ein Baustopp, der pauschal alle Umgebungsarbeiten verbietet, ist zu weitgehend; er muss auf die tatsächlich unzulässigen Arbeiten beschränkt und in seinem Umfang im Dispositiv präzise umschrieben werden.
- VGer ZH VB.2023.00297Von interessierten Nachbarn kann verlangt werden, auf eine neue Bauaussteckung erneut zu reagieren und ein zweites Zustellbegehren einzureichen; ein neues Projekt kann dadurch erkennbar sein, dass zwischen Entfernung der ersten und Errichtung der zweiten Bauprofile angemessene Zeit verstrichen ist.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0082/2023Die Aufforderung zur Einreichung eines ordentlichen Baugesuchs für die Aktivierung von Korrekturfaktoren kleiner als 1 bei adaptiven Mobilfunkantennen ist rechtmässig, sofern das kantonale Verwaltungsgericht die Bewilligungspflicht bejaht hat; das von der Baubehörde verhängte Nutzungsverbot ist verhältnismässig.
- VGer ZH VB.2021.00112Bei der Projektfestsetzung eines Hochwasserschutzbauwerks (Entlastungsstollen) überwiegt das öffentliche Interesse an der Realisierung des Werks das private Eigentumsinteresse des betroffenen Grundstückseigentümers; die Koordinationspflicht bei Entscheiden verschiedener Behörden gilt nur für ein einzelnes Bauvorhaben, nicht für mehrere…
- VGer ZH VB.2021.00503Für den Erlass vorsorglicher Massnahmen im Rahmen der aufschiebenden Wirkung gegen eine Baubewilligung bedarf es Dringlichkeit und drohender schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteile; finanzielle Nachteile durch andauernde Bauarbeiten sind gerichtlichen Bauverfahren inhärent und begründen keine solche Dringlichkeit.
- VGer ZH VB.2021.00016Ein eigenmächtig errichteter Zierbrunnen auf einer Dachterrasse gilt als ortsfeste Anlage gemäss LSV; nachdem die Bewilligungsfähigkeit verneint wird, ist dem Nachbarschutz durch ein Nutzungsverbot (statt einer unzulässigen Nebenbestimmung) Rechnung zu tragen. Eine Anordnung, die Bauarbeiten nur unter bestimmten Bedingungen zulässt,…
- VGer ZH VB.2021.00049Bei Gegenstandslosigkeit eines Rekurses infolge zwischenzeitlicher Baufreigabe hat die Vorinstanz eine summarische Beurteilung des mutmasslichen Verfahrensausgangs vorzunehmen; wird diese unterlassen und stattdessen direkt das Verursacherprinzip angewandt, liegt ein Ermessensmissbrauch vor. Fallen Baubehörden von zusätzlichen, über das…
- VGer ZH VB.2021.00046Eine Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung des materiellen Rechts; die Baubehörde kann auch bei bewilligungsfreien Vorhaben die Einhaltung der Bauvorschriften durchsetzen und einen Baustopp als vorsorgliche Massnahme anordnen. An der Einhaltung der Bauvorschriften in Kernzonen besteht ein…
- VGer ZH VB.2019.00519Eine Hecke in einem denkmalgeschützten Garten ist nicht automatisch vom materiellen Schutz der Unterschutzstellungsverfügung erfasst; das Beseitigungsverbot als vorsorgliche Massnahme setzt voraus, dass die Hecke am konkreten Standort für die Gartenkonzeption zwingend erforderlich ist.
- VGer ZH VB.2019.00081Auch reine Umnutzungen ohne bauliche Massnahmen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht; ein vorsorgliches Nutzungsverbot ist verhältnismässig, wenn die eigenmächtige Umnutzung die Nachbarschaft erheblich belastet und keine entgegenstehenden privaten Interessen vorliegen.
- VGer ZH VB.2018.00744Eine Person ist legitimiert, ein vorsorgliches Nutzungsverbot einer Skateanlage anzufechten, wenn Lärmimmissionen der Anlage auf ihrem Balkon hörbar sind und sie damit stärker als beliebige Dritte betroffen ist.
- VGer ZH VB.2018.00163Vorsorgliche Massnahmen bei Lärmimmissionen eines Brunnens setzen eine glaubhaft gemachte Gesundheitsgefährdung voraus; ohne diese ist ein vorsorglicherweises Abstellen nicht gerechtfertigt.
- VGer ZH VB.2017.00418Vorsorgliche Massnahmen im Baubewilligungsverfahren setzen Dringlichkeit voraus; fehlt es an der Glaubhaftmachung der Dringlichkeit, sind die Voraussetzungen für eine vorsorgliche Massnahme nicht erfüllt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.