Entscheide zu GSchG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0060-0061-2024-vom-8--mai-2024Ein Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist nicht verletzt, wenn kommunale Baubewilligung und kantonale Gesamtverfügung (strassenpolizeiliche, lärm- und gewässerschutzrechtliche Bewilligung) für eine Wohnüberbauung aufeinander abgestimmt sind und Nachbarschaft keinen materiellen Mangel nachweisen kann.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0016/2023Die Festlegung des Gewässerraums an der Glatt im Siedlungsgebiet nach Art. 41a GSchV ist rechtmässig, wenn die Breite des Gewässerraums gemäss den gesetzlichen Anforderungen bestimmt wurde; ein Begehren auf asymmetrische Festlegung ist abzuweisen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0017/2023Die Festlegung des Gewässerraums an der Glatt ist vollumfänglich abzuweisen, wenn die Rekurrierenden weder die symmetrische Breitenanforderung nach Art. 41a GSchV noch die Lage des Gewässerraums als rechtswidrig nachweisen können.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0008/2023Der Rekurs des WWF Schweiz gegen eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung für Wohn- und Gewerbebauten im Gewässerraum ist abzuweisen, wenn keine mangelhafte Planungsgrundlage besteht und die Ausnahmevoraussetzungen nach GSchG erfüllt sind.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0049/2022Aus dem Betrieb eines nach natürlicher Wasseraufbereitung geplanten und bewilligten Naturpools fällt kein verschmutztes Abwasser an; eine Anschlusspflicht ans öffentliche Kanalisationsnetz nach Art. 8 Abs. 1 SEVO i.V.m. Art. 17 Abs. 1 lit. a GSchG entfällt.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0052/2022Die Verweigerung der wasserrechtlichen Konzession, der gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung und der Baubewilligung sowie ein Wiederherstellungsbefehl für einen Sitzplatz mit Jacuzzi und eine Slipanlage am Seeufer sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beanspruchung des öffentlichen Gewässers und des…
- VGer ZH VB.2021.00140Bei der Bemessung der Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Entfernung eines Boots aus einer konzessionswidrigen Stationierung in einem Badhaus am Zürichsee) ist zwischen der Dringlichkeit der Beseitigung und den persönlichen Interessen der Verpflichteten abzuwägen; die notorische Knappheit von Bootsliegeplätzen kann…
- VGer ZH VB.2021.00112Bei der Projektfestsetzung eines Hochwasserschutzbauwerks (Entlastungsstollen) überwiegt das öffentliche Interesse an der Realisierung des Werks das private Eigentumsinteresse des betroffenen Grundstückseigentümers; die Koordinationspflicht bei Entscheiden verschiedener Behörden gilt nur für ein einzelnes Bauvorhaben, nicht für mehrere…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0291/2021Die Projektfestsetzung und die forst-, gewässerschutz- sowie naturschutzrechtlichen Bewilligungen für eine Fuss- und Wanderweganlage halten den einschlägigen Anforderungen stand, wenn die massgeblichen Normen für alle betroffenen Schutzgüter beachtet wurden.
- VGer ZH VB.2021.00147Die Aufnahme eines Gewässers in das Verzeichnis der öffentlichen oberirdischen Gewässer begründet kein neues Staatseigentum, sondern macht die bereits bestehende öffentliche Natur des Gewässers lediglich kundbar; Grundwasser sowie offene und eingedolte Oberflächengewässer sind öffentlich, soweit Privateigentum nicht nachgewiesen wird.
- VGer ZH VB.2021.00156Gewässerschutzrechtliche Sanierungsverpflichtungen für Kontrollschächte und Laufhofaufbordungen auf Landwirtschaftsbetrieben sind rechtmässig, wenn sie dazu dienen, den Eintrag tierischer Abgänge in die Abwasserkanalisation zu verhindern; die tatsächliche Nutzung des Laufhofs (Mutterkuhhaltung) ist als Grundlage heranzuziehen.
- VGer ZH VB.2021.00039Bei einem Ölunfall mit mehreren Mitverursachern (Verhaltens- und Zustandsstörer) darf die Behörde nur jenen Kostenanteil dem Heizöllieferanten auferlegen, den sie ihm nachweislich zurechnen kann; nicht bewiesene Verursachungsanteile können nicht einfach überwälzt werden. Eine Kostentragung von 50 % durch den unmittelbaren…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0007/2021Gewässerschutzrechtliche Sanierungsaufforderung für Laufhof bei Mutterkuhhaltung: Rekurs abgewiesen. Die Pflicht zur Sanierung des Auslaufbereichs war rechtmässig.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0210/2020Projektverfügung AWEL für hochwassersicheren Bach-Ausbau: Rekurs vollumfänglich abgewiesen. Die Projektverfügung für die Hochwasserschutzmassnahmen war rechtmässig.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0124/2019Strassenprojekt Fussgängerbrücke über Tobel: Projektfestsetzung und forst-, landschafts- sowie gewässerschutzrechtliche Bewilligungen bestätigt. Rekurs abgewiesen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0212/2018Der Kostenersatz für einen ABC-Feuerwehreinsatz infolge eines erhöhten pH-Werts im Bachablauf eines Bauprojekts ist rechtmässig, wenn die Bauherrin als (Mit-)Verursacherin der Gewässerverunreinigung durch unsachgemässe Abfuhr von Baustellenwasser zu qualifizieren ist.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-ii-nrn--0187-und-0188-2017-vom-19--dezember-2017Hafenanlage Meilen: Rekurse gutgeheissen. Die Erteilung der gewässerrechtlichen Konzession und der Baubewilligung für den Neubau der Hafenanlage Christoffel entsprach nicht den Anforderungen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.