Entscheid vom 12.07.2018 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2018.00066

Abgewiesen

Die Anordnung der Wiederherstellung eines unwiderruflich entfernten Kachelofens in einer inventarisierten Baute ist unverhältnismässig, wenn der Situationswert bereits verneint wird und der Aufwand der Rekonstruktion in keinem vernünftigen Verhältnis zum denkmalpflegerischen Nutzen steht.

VGer ZH VB.2018.00066 vom 12.07.2018 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.