Bestimmung · 3 Entscheide

§ 203 Abs. 1 lit. c PBG

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Entscheide zu § 203 Abs. 1 lit. c PBG

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  1. BGer 1C_559/202228.10.2024 · AbgewiesenDie Gemeindeautonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV umfasst die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden des Kantons Zürich bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Objekten gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG/ZH. Die Vorinstanz darf die Interessenabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung vollumfänglich überprüfen, sofern sie nicht willkürlich ist.
  2. BGer 1C_492/202130.06.2022 · AbgewiesenEine Baute kann aufgrund ihres Situationswerts gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG als schützenswertes Objekt anerkannt werden, auch wenn ihr Eigenwert gering ist. Die Gemeinde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie ohne sachliche Gründe von Fachgutachten abweicht oder kantonale Rechtsprechung missachtet.
  3. BGer 1C_626/201716.08.2018 · AbgewiesenDer Situationswert eines Gebäudes kann auch ohne besonderen Eigenwert eine Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG rechtfertigen. Art. 24c RPG und Art. 42 RPV sind nicht geeignet, den denkmalschutzrechtlichen Schutz des Situationswerts zu gewährleisten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.