Bestimmung · 46 Entscheide

Art. 5 Abs. 2 BV

46 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
46
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
24 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 5 Abs. 2 BV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_255/202622.07.2026 · AbgewiesenDie kantonale Instanz darf bei der Anwendung kommunaler Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen (hier: 'Elemente von historischem und umgebungsbedingtem Wert' gemäss Art. 34 NAPR) die kommunale Beurteilung korrigieren, wenn diese willkürlich oder unhaltbar ist. Die Einordnung eines Gebäudes als schützenswert kann auch ohne formale…
  2. BGer 1C_392/202509.06.2026 · AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone sind nur zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und keine übermässige Beeinträchtigung der Bodenqualität oder des Zonenkonzepts bewirken. Ein Wiederherstellungsbefehl ist verhältnismässig, wenn die widerrechtlichen Anlagen nicht der Zone entsprechen und keine milderen Massnahmen…
  3. BGer 1C_429/202426.03.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Baute ausserhalb der Bauzone geniesst nur dann Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie bestimmungsgemäss nutzbar ist. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine nachträgliche Baubewilligung ausgeschlossen, und der Rückbau kann angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
  4. BGer 1C_457/202530.01.2026 · AbgewiesenDie Bestätigung einer administrativen Busse für die Nichtbefolgung einer Rückbauanordnung in der Landwirtschaftszone ist nicht willkürlich, wenn die Schuld objektiv feststeht und die Busse verhältnismässig ist.
  5. BGer 1C_249/202423.10.2025 · AbgewiesenEin Terrain de Pétanque unterliegt als dauerhafte und sinnfällige Bodenveränderung der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 LAT und ist in einer kommunalen Reservationszone ohne Ausnahmebewilligung unzulässig. Ein Rückbaugebot ist verhältnismässig, wenn es der Durchsetzung der Zonenregelung dient und private Interessen der Nachbarn…
  6. BGer 1C_710/202415.10.2025 · GutgeheissenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Alternativlösungen zur Wiederherstellung sind zu prüfen, wenn sie dem historischen Vorbild entsprechen und keine baurechtlichen Vorgaben verletzen.
  7. BGer 1C_364/202408.10.2025 · AbgewiesenEine nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem Besitzstandschutz nach Art. 24c RPG. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Betroffenen bösgläubig handelten.
  8. BGer 1C_380/202403.07.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden, wobei bei unklaren Nahfeldbedingungen eine Abnahmemessung als Auflage zulässig ist. Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten sind auf Mobilfunkanlagen als Einheit nicht anwendbar, sofern dies mit dem öffentlichen…
  9. BGer 1C_355/202414.05.2025 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Stützmauer im Gewässerraum ist gewässerschutzrechtlich nicht bewilligungsfähig, da sie nicht standortgebunden und nicht im öffentlichen Interesse liegt (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Die Nichtigkeit der Bewilligung ergibt sich aus dem Fehlen der kantonalen Zustimmung als Gültigkeitserfordernis.
  10. BGer 1C_653/202313.05.2025 · AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baubewilligungspflichtiger Umnutzung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Abwägung der Interessen die Zumutbarkeit ergibt. Vertrauensschutz greift nicht, wenn die Bauherrschaft wusste oder wissen…
  11. BGer 1C_208/202304.03.2025 · Teilweise gutgeheissenEin Hochwasserschutzprojekt mit Retentionsbecken in Rolle (VD) ist rechtmässig, wenn es notwendig und verhältnismässig zur Abwehr von Gefahren für Personen und wichtige Sachwerte ist. Die Prüfung von Varianten muss nur soweit erfolgen, als sie ernsthaft in Betracht kommen, und die Abwägung der Interessen (Schutz vor Hochwasser vs.…
  12. BGer 1C_511/202317.01.2025 · AbgewiesenNachträgliche Baubewilligungen im übergangsrechtlichen Gewässerraum sind nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV (dicht überbautes Gebiet oder einzelne unüberbaute Parzelle) zulässig. Rechtswidrig errichtete Anlagen müssen grundsätzlich wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist.
  13. BGer 1C_182/202316.08.2024 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes Grundstück muss bei widerrechtlicher Nutzung (hier: Aéromodélisme) in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden; eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone nicht. Die Anordnung ist verhältnismässig, wenn sie dem verfassungsmässigen Prinzip…
  14. BGer 1C_601/202209.07.2024 · AbgewiesenDer Ersatz von Terrassendielen eines Ferienhauses in einer Moorlandschaft stellt eine zulässige Erneuerungsmassnahme im Rahmen der normalen Lebensdauer gemäss Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG dar, sofern Umfang, Erscheinungsbild und Zweckbestimmung unverändert bleiben. Eine Wiederherstellungsverfügung wäre in diesem Fall unverhältnismässig.
  15. BGer 1C_12/202401.07.2024 · NichteintretenEine suspensiv bedingte Baubewilligung, die die Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung wesentlicher Teilaspekte (hier: Liegenschaftsentwässerung) abhängig macht, gilt als nicht abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren. Zwischenentscheide sind nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
  16. BGer 1C_147/202329.02.2024 · GutgeheissenDie Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone setzt eine Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit voraus. Ein Abbruchbefehl ohne Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
  17. BGer 1C_178/202215.02.2024 · AbgewiesenDie Abweichung von einem rechtskräftigen Quartierplan bei der Verkehrserschliessung erfordert eine Quartierplanrevision; eine Baubewilligung kann mangels rechtsgenügender Erschliessung verweigert werden, wenn die Abweichung beachtlich ist.
  18. BGer BGE 150 II 56601.01.2024 · NichteintretenNachgelagerte Baubewilligungsverfahren zur Mängelbehebung sind nur zulässig, wenn dies sachlich sinnvoll ist und keine wesentlichen neuen Auswirkungen oder Änderungen für das Projekt entstehen können. Andernfalls liegt ein noch nicht abgeschlossener Zwischenentscheid vor, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.
  19. BGer 1C_78/202330.10.2023 · AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone unterstehen der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern oder die Nutzung beeinflussen. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an der Zonenkonformität, und Vertrauensschutz kommt nicht in Frage, wenn die Rechtswidrigkeit der…
  20. BGer 1C_631/202116.10.2023 · Teilweise gutgeheissenIn der Landwirtschaftszone sind Wohnbauten nur zonenkonform, wenn sie für die betriebliche Bewirtschaftung unentbehrlich sind; eine nachträgliche Baubewilligung für eine zusätzliche Wohneinheit ohne betriebliche Notwendigkeit ist unzulässig. Formell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich wiederhergestellt…
  21. BGer 1C_365/202208.12.2022 · GutgeheissenDie Interessenabwägung der Vorinstanz war willkürlich, da sie das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Bauvorschriften unzulässig relativierte und die privaten Interessen der Bauherrschaft nicht hinreichend berücksichtigte.
  22. BGer 1C_8/202205.12.2022 · AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind.
  23. BGer 1C_371/202115.09.2022 · AbgewiesenEin Wiederaufbau nach Art. 24c RPG setzt ein ununterbrochenes Interesse an der Weiternutzung voraus. Eine Zeitspanne von sieben Jahren zwischen Abbruch und Neuerstellung führt grundsätzlich zum Untergang dieses Anspruchs. Die Rückbaupflicht für formell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das…
  24. BGer 1C_600/202125.08.2022 · AbgewiesenEin Kran für Bootswartungsarbeiten im Gewässerraum ist nicht standortgebunden und dient nicht der Gewässernutzung im Sinne von Art. 41c Abs. 1 GSchV, weshalb eine Baubewilligung ausgeschlossen ist.
  25. BGer 1C_434/202117.08.2022 · AbgewiesenDie Parzelle Nr. 567 in Le Vaud (VD) ist nicht als Bauzone einzustufen, da sie gemäss geltendem Zonenplan als 'ohne besondere Affektation' gilt und nicht Teil eines bereits weitgehend bebauten Gebiets ist. Die Nutzung ausserhalb der Bauzone für Lagerzwecke ist nicht durch die Destination bedingt und verstösst gegen das Prinzip der…
  26. BGer 1C_571/202002.06.2022 · AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt der hoch schutzwürdigen Villa Nager als Zeugnis der Baukultur überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung einer Privatklinik mit Facharztzentrum. Die einseitige Interessenabwägung des Gemeinderats überschritt den autonomen Spielraum.
  27. BGer 1C_483/202110.03.2022 · AbgewiesenEine geringfügige Änderung eines Nutzungsplans (Zonenplan) ist bundesrechtlich zulässig, wenn sie keine projektbezogene Vorwegnahme von Baubewilligungselementen enthält und die kantonale Genehmigung sowie das Rechtsmittelverfahren den bundesrechtlichen Mindeststandards (Art. 26, 33 RPG) entsprechen. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit…
  28. BGer 1C_178/202103.03.2022 · AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Steinkorbmauer im Gewässerraum kann verweigert und deren Rückbau angeordnet werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutz, Gewässerunterhalt) betroffen sind und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
  29. BGer 1C_60/202127.07.2021 · AbgewiesenBauten und Installationen ausserhalb der Bauzone müssen auch nach Ablauf von 30 Jahren in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG vorliegt. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
  30. BGer 1C_28/202130.06.2021 · Teilweise gutgeheissenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Stützmauer ist zu prüfen nach dem im Zeitpunkt der Errichtung gültigen Recht, sofern nicht bewusst strengeres neues Recht abgewartet wurde. Die Bewilligung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden, wenn die Standfestigkeit durch Massnahmen herstellbar ist.
  31. BGer 1C_332/202022.04.2021 · AbgewiesenDie baurechtliche Bestandesgarantie nach §§ 109 und 110 RBG BL erlaubt für rechtmässig erstellte, aber bauvorschriftswidrig gewordene Bauten nur deren Unterhalt und angemessene Erneuerung, nicht jedoch Umbauten, Erweiterungen oder Zweckänderungen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei formell…
  32. BGer 1C_576/202001.04.2021 · AbgewiesenDie Erlassung einer Zone réservée zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie dem redimensionnement der Bauzone dient und verhältnismässig ist. Ein Vorabausschluss einzelner Parzellen ist nicht erforderlich.
  33. BGer 1C_318/201931.08.2020 · AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen ohne Bewilligung errichteten, vom bewilligten Projekt abweichenden Treppenanbau kann verweigert werden, wenn die Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstands nicht als Ausnahmebewilligung gerechtfertigt ist. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei formell…
  34. BGer 1C_268/202014.08.2020 · AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer Zone d'activités II ist nur zulässig, wenn die Hauptnutzung eine handwerkliche, industrielle oder Dienstleistungsaktivität darstellt; eine Verkaufsfläche ist nur als Ergänzung dazu gestattet. Die kantonale Auslegung des RCU ist nicht willkürlich, wenn sie diese Abgrenzung klar vollzieht.
  35. BGer 1C_336/201903.06.2020 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat Art. 61 Abs. 2 BauG/SG vertretbar ausgelegt, indem sie Steigzonen (ausser Liftschächte) zur anrechenbaren Geschossfläche zählte; eine Überschreitung der zulässigen Ausnützung um 14,42 m² rechtfertigt den Bauabschlag.
  36. BGer 1C_204/201908.04.2020 · AbgewiesenEin Gebäude in der Landwirtschaftszone, das bei Baubeginn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar ist, kann nicht nach Art. 24c RPG erneuert oder verändert werden. Eigenmächtige, über die Bewilligung hinausgehende Umbauten rechtfertigen den vollständigen Rückbau.
  37. BGer 1C_373/201906.03.2020 · AbgewiesenDie Verletzung des rechtlichen Gehörs im Baubewilligungsverfahren kann durch eine inhaltliche Prüfung der Rechtslage und des Sachverhalts in der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Bei Überschreitungen von Lärmschutzgrenzwerten nach Art. 32 LSV und Art. 35 LSV sind Nachbesserungsmassnahmen anzuordnen, sofern diese verhältnismässig sind.
  38. BGer 1C_443/201803.07.2019 · GutgeheissenEine als Schutzzone ausgestaltete Gartenzone, die primär der Legalisierung rechtswidriger Bauten in der Nichtbauzone dient, entspricht nicht den Anforderungen von Art. 17 RPG und untergräbt die raumplanerischen Grundsätze der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie der Siedlungsentwicklung nach innen. Der Rückbau widerrechtlicher…
  39. BGer 1C_444/201803.07.2019 · Teilweise gutgeheissenDie geplante Gartenzone als Schutzzone ist bundesrechtswidrig, da sie keine Schutzziele nach Art. 17 RPG erfüllt und die schleichende Ausdehnung der Bauzone ins Nichtbaugebiet fördert. Rechtswidrige Bauten im Nichtbaugebiet müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern keine Verhältnismäßigkeitsgründe dagegen sprechen.
  40. BGer 1C_61/201813.08.2018 · GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei zonenwidriger Wohnnutzung ausserhalb der Bauzone liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig, selbst wenn die Nutzung aktuell nicht ausgeübt wird.
  41. BGer 1C_648/201731.05.2018 · AbgewiesenDie Weglassung von Erkern, die als vorspringende Gebäudeteile eine Wand bilden und den Grenzabstand verletzen, kann als Bedingung in einer Baubewilligung verlangt werden, ohne dass dies gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstösst.
  42. BGer 1C_209/201718.05.2018 · AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Terrassennutzung auf einem Garagendach ist zu verweigern, wenn die kommunalen Grenzabstandsvorschriften nicht eingehalten werden und kein Näherbaurecht oder Ausnahmegesuch vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie zur Durchsetzung der…
  43. BGer 1C_283/201723.08.2017 · GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, auch bei bösgläubigen Verstössen. Ausnahmen sind nur bei Unverhältnismässigkeit oder fehlendem öffentlichem Interesse zulässig. Die Bewilligung einer Umnutzung nach Art. 24a RPG schliesst bauliche Veränderungen aus,…
  44. BGer 1C_442/201607.06.2017 · AbgewiesenDie kantonale Regelung zur Abstandsberechnung zwischen Bauwerken und Waldlisière (Art. 22 und 23 LC/VS) ist nicht willkürlich, wenn sie auch für die Abstandsmessung zu Wäldern die Regelung über vorstehende Bauteile (ab 1,50 m Tiefe) anwendet. Eine Abweichung von der Mindestdistanz bedarf der ausdrücklichen Bewilligung des kantonalen…
  45. BGer 1C_704/201317.09.2014 · AbgewiesenEin überwiegendes öffentliches Interesse an der Unterbringung von Asylbewerbenden kann eine befristete Überschreitung der Lärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, sofern alle zumutbaren Schallschutzmassnahmen getroffen und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
  46. VGer ZH VB.2012.0038904.10.2012 · AbgewiesenBei fehlender Gutgläubigkeit des Bauherrn überwiegt das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in der Landwirtschaftszone, selbst wenn die Eingriffe geringfügig sind. Die Verhältnismässigkeitsprüfung fällt dann zuungunsten des Bauherrn aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.