Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 3 Abs. 2 lit. b RPG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
40 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 3 Abs. 2 lit. b RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_46/202527.04.2026 · AbgewiesenDie Festlegung von Grünflächen in einem kommunalen Nutzungsplan innerhalb der Bauzone kann auch ohne ISOS-Eintrag gerechtfertigt sein, wenn ein regionaler Schutzbedarf besteht und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Planungsbehörden geniessen dabei einen weiten Ermessensspielraum, sofern sie die verfassungs- und gesetzlichen Ziele…
  2. BGer 1C_205/202303.01.2024 · AbgewiesenEin privater Gestaltungsplan ist auch dann zonenkonform, wenn er die bau- und planungsrechtlich zulässigen Masse ausschöpft, sofern keine klar überwiegenden öffentlichen Interessen dagegen sprechen. Die Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Gestaltungsplanverfahren nur insoweit zu prüfen, als der verbindliche Plangehalt…
  3. BGer 1C_47/202017.06.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Teilrevision der Ortsplanung Serletta Süd in St. Moritz ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung trotz knapper Darstellung im Planungsbericht die veränderten Verhältnisse (rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliches Interesse an Gesundheitstourismus) und das gering gewichtete Vertrauen in die Planbeständigkeit angemessen…
  4. BGer 1C_494/201813.06.2019 · GutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens muss auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Die willkürliche Ausscheidung einzelner Parzellen aus dem Planperimeter ohne sachliche Rechtfertigung verletzt die Gemeindeautonomie.
  5. BGer 1C_230/201724.05.2018 · AbgewiesenEin Bebauungsplan mit Hochhäusern in einer Wohn- und Arbeitszone ist rechtmässig, wenn die Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung nachvollziehbar begründet wird und die Interessenabwägung nicht willkürlich ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.