Entscheide zu Art. 22 RPG
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- BGer 1C_577/2025Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzulässige Abfallentsorgung (Schlamm mit Fällungsmitteln und Kunststoffresten) widerrechtlich ist und keine mildere Alternative besteht.
- BGer 1C_297/2024Ein Gestaltungsplan ist genehmigungsfähig, wenn Erschliessungsvarianten tatsächlich und rechtlich realisierbar sind, ohne dass jede Detailfrage bereits abschliessend geklärt sein muss. Die Prüfung von Waldfeststellungen, Gewässerschutz und Naturgefahren kann in nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.
- BGer BGE 152 II 461Bei Windenergieanlagen ist es zulässig, die Baubewilligung auf Basis eines Mustermodells mit vorgegebenen Abmessungen zu erteilen, sofern die Umweltverträglichkeitsprüfung systematisch auf das ungünstigste Szenario abgestützt ist und die gewählten Modelle alle festgelegten Merkmale erfüllen. Die definitive Wahl des Modells kann auch…
- BGer 1C_199/2023Eine nachträgliche Baubewilligung für einen Modellflugplatz im Gewässerraum ist unvereinbar mit dem Gewässerschutzrecht, da die Anlage weder standortgebunden noch in Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV genannt ist und kein Bestandesschutz besteht.
- BGer 1C_126/2024Eine Baubewilligung für eine befristete Zwischennutzung ist auch dann als befristet zu betrachten, wenn die Bewilligung formal unbefristet erteilt wurde, sofern das Gesuch und die Unterlagen dies klar erkennen lassen. Die Vorinstanz verstösst gegen Bundesrecht, wenn sie die Bewilligung unhaltbar auslegt.
- BGer 1C_310/2024Die Anwendung von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkantennen erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit aktualisiertem Standortdatenblatt gemäss Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV; ein Wiedererwägungsbeschluss genügt nicht.
- BGer 1C_12/2024Eine suspensiv bedingte Baubewilligung, die die Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung wesentlicher Teilaspekte (hier: Liegenschaftsentwässerung) abhängig macht, gilt als nicht abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren. Zwischenentscheide sind nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
- BGer 1C_445/2022Die Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass die Projektänderungen eines Baugesuchs keine erneute Publikation erforderten, da die Hauptmerkmale des Vorhabens unverändert blieben. Eine Verletzung von Art. 22 RPG oder des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor.
- BGer 1C_626/2022Die Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig, wenn die Parzelle als zum Baugebiet zugehörig gilt und der Korrekturfaktor nicht Streitgegenstand ist. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich, wenn das Vorhaben zonenkonform ist.
- BGer 1C_416/2022Die Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen gemäss Art. 22 RPG wird durch Art. 35 FMG nicht ausgeschlossen. Für die Verlegung von Fernmeldeleitungen ausserhalb der Bauzone sind zusätzlich zur Bewilligung nach Art. 35 FMG kantonale Baubewilligungen erforderlich.
- BGer BGE 150 II 566Nachgelagerte Baubewilligungsverfahren zur Mängelbehebung sind nur zulässig, wenn dies sachlich sinnvoll ist und keine wesentlichen neuen Auswirkungen oder Änderungen für das Projekt entstehen können. Andernfalls liegt ein noch nicht abgeschlossener Zwischenentscheid vor, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.
- BGer 1C_444/2022Die Baubewilligung und der Niveaulinienplan können gestützt auf den bestehenden Bebauungsplan erteilt bzw. festgesetzt werden, wenn das Vorhaben keine Anpassung der Nutzungsplanung negativ präjudiziert und die städtebauliche Eingliederung gewahrt ist. Eine vorfrageweise Überprüfung des Bebauungsplans ist nur bei erheblichen Änderungen…
- BGer 1C_446/2022Eine Baubewilligung nach Art. 22 RPG setzt die Kenntnis der konkreten, beabsichtigten Nutzung voraus, um die Erschliessung (Art. 19 RPG) und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Art. 7, 8 LSV) zu prüfen. Ohne diese Kenntnis kann die Bewilligungsfähigkeit nicht beurteilt werden.
- BGer 1C_575/2022Die Baufreigabe kann nicht isoliert angefochten werden, wenn die zugrundeliegende Baubewilligung formell rechtskräftig ist und die Nebenbestimmungen erfüllt sind. Ein Verzicht auf Bauvorhabensteile während des Verfahrens macht eine neue Baubewilligung entbehrlich, sofern keine materiellen Änderungen vorliegen.
- BGer 1C_303/2022Eine Umnutzung einer geschützten Sägerei in der Landwirtschaftszone zu einer Lager- und Werkstattnutzung für ein Sanitärunternehmen ist baubewilligungspflichtig und kann nicht bewilligt werden, wenn sie die Entfernung der schutzwürdigen Sägereieinrichtungen voraussetzt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist anzuordnen,…
- BGer 1C_455/2022Die Baubewilligungsbehörde muss zivilrechtliche Vorfragen zu Nutzungsübertragungen nicht abschliessend prüfen, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar sind. Die blosse Anfechtungserklärung einer Partei bewirkt nicht automatisch die Unwirksamkeit des Vertrags.
- BGer 1C_12/2022Die Umnutzung eines Teils des Felsenkellers von einem Degustationsraum zu einem Klubraum mit öffentlichen Anlässen ist baubewilligungspflichtig, da sie ausserhalb der Bauzone liegt und nicht als geringfügige Zweckänderung gilt. Eine kantonale BAB-Bewilligung ist erforderlich.
- BGer 1C_393/2021Die Baubehörde darf zivilrechtliche Vorfragen (hier: Wegrecht) nur summarisch prüfen, wenn ein unzweifelhaftes Resultat vorliegt. Andernfalls sind die Parteien an den Zivilrichter zu verweisen. Auflagen in einer Baubewilligung, die auf einer unzulänglichen Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage beruhen, sind willkürlich und aufzuheben.
- BGer 1C_670/2021Ein Projektänderungsgesuch kann nicht materiell beurteilt werden, wenn die strittige Frage bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Bauentscheids war. Die Bindungswirkung von Baubewilligungen richtet sich nach kantonalem Recht, soweit bundesrechtliche Aspekte nicht betroffen sind.
- BGer 1C_646/2020Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn die Vorinstanz ein Augenscheinprotokoll mit entscheidwesentlicher Bedeutung erstellt, den Parteien aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Eine Praxisänderung ist grundsätzlich sofort anwendbar, auch auf hängige Fälle, sofern keine individuellen Vertrauensschutzgründe vorliegen.
- BGer BGE 148 II 139Ein kantonaler Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf ist zulässig, da das Projekt ein bundesgesetzlich anerkanntes überwiegendes nationales Interesse hat und die einschränkende Auslegung des kantonalen Rechts durch die Vorinstanz willkürlich war. Die Zuordnung zur…
- BGer 1C_572/2020Die Identität eines altrechtlichen Bauernhauses in der Landwirtschaftszone bleibt nach Art. 24c RPG und Art. 42 RPV gewahrt, wenn die baulichen Veränderungen bei Gesamtbetrachtung die wesentlichen Züge der Baute nicht verändern und die quantitativen Grenzen eingehalten werden. Überschreitungen der zulässigen Nutzflächen sind nur…
- BGer 1C_188/2020Ein Alters- und Pflegeheim mit überwiegender Wohnnutzung ist in einer reinen Gewerbezone nicht zonenkonform, selbst wenn Dienstleistungen angeboten werden, da der Zonenzweck primär gewerbliche Nutzung vorsieht und der Wohnanteil die baureglementarischen Grenzen überschreitet.
- BGer 1C_487/2020Ein kantonaler Gestaltungsplan kann für ein übergeordnetes nationales Projekt wie den Innovationspark Zürich auch dann erlassen werden, wenn das betroffene Gebiet in der Landwirtschaftszone liegt, sofern eine sachgerechte Interessenabwägung vorliegt und die Planung bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.
- BGer 1C_325/2021Nachträgliche Baubewilligungen für Beschattungsanlagen in einer Erholungs- und Grünzone sind mangels Zonenkonformität zu verweigern, wenn die Anlagen als markant und dominant in Erscheinung treten und das Ortsbild beeinträchtigen. Eine Interessenabwägung kann den Rückbau rechtfertigen.
- BGer 1C_502/2020Eine Sammelbrunnenstube für Quellwasserfassungen kann als standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG gelten, wenn technische und hydraulische Gründe einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern. Die Frage, ob für Bauarbeiten im Wald eine temporäre Rodungsbewilligung erforderlich ist, muss jedoch separat geprüft werden.
- BGer 1C_450/2020Die Klassierung eines Strassenteilstücks als Gemeindestrasse 3. Klasse ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse (Verkehrssicherheit, geordnete Parkierungsverhältnisse) dient und verhältnismässig ist, selbst wenn sie nur der Erschliessung von zwei Grundstücken dient.
- BGer 1C_381/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell und materiell rechtswidrigen Bauten ausserhalb der Bauzonen verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine Umnutzung nach Art. 24a RPG scheitert, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt oder bauliche Massnahmen erfordert, die über blosse…
- BGer 1C_628/2020Die Baubewilligungsbehörde ist nicht verpflichtet, zivilrechtliche Bauberechtigungsfragen im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren zu prüfen; diese sind den Zivilgerichten vorbehalten. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist nicht willkürlich, wenn die bereits vorliegenden Gutachten und Unterlagen eine ausreichende Grundlage…
- BGer 1C_154/2020Die Betonierung eines Strassenabschnitts ausserhalb der Bauzone ist weder zonenkonform (Art. 22 RPG) noch als Ausnahmebewilligung nach Art. 24 oder 24c RPG bewilligungsfähig, wenn sie für forstliche, landwirtschaftliche oder touristische Nutzungen nicht notwendig ist und wichtige raumplanerische Anliegen (Trennungsgrundsatz,…
- BGer 1C_189/2020Die Umnutzung eines Wochenendhauses in einen Dauerwohnsitz ausserhalb der Bauzone ist unzulässig, wenn die Wesensgleichheit der Baute nicht mehr gewahrt ist und die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Der Rückbau zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_379/2019Ein Poller auf Privatgrund kann bewilligungspflichtig sein, wenn er die Erschliessung (Art. 19 RPG) für Dritte behindert. Die Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung ist jedoch willkürlich, wenn die rechtliche Sicherung der Beanspruchung des Grundstücks für die Erschliessung fehlt und dies nicht im dafür vorgesehenen Verfahren…
- BGer 1C_480/2019Nachträgliche Baugesuche für Umgebungsgestaltungen ausserhalb der Bauzone sind nach Art. 24c RPG nur bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute oder Anlage im Wesentlichen gewahrt bleibt. Die maximal zulässigen Erweiterungsmöglichkeiten können nur einmal ausgenutzt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_578/2019Eine in der Landwirtschaftszone errichtete Barriere ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG, wenn sie nicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, sondern primär dem Schutz vor unbefugter Nutzung. Eine nachträgliche Baubewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_538/2019Die Umnutzung eines Gebäudes in einer Wohnzone mit hohem Wohnanteil zu einem Sexbetrieb ist mangels Zonenkonformität (ideelle Immissionen, Lärm, Wohnflächenanteil) nicht bewilligungsfähig. Die kantonale Regelung zum Wohnflächenanteil ist mit Bundesrecht vereinbar.
- BGer 1C_99/2019Der behördliche Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzone verwirkt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst nach 30 Jahren, selbst wenn kantonales Recht eine kürzere Frist vorsieht. Vertrauensschutz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Bauherr gutgläubig und mit zumutbarer Sorgfalt…
- BGer 1C_204/2019Ein Gebäude in der Landwirtschaftszone, das bei Baubeginn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar ist, kann nicht nach Art. 24c RPG erneuert oder verändert werden. Eigenmächtige, über die Bewilligung hinausgehende Umbauten rechtfertigen den vollständigen Rückbau.
- VGer ZH VB.2019.00353Die von der Gemeinde ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für eine unterirdische Baute in der Landwirtschaftszone ist nichtig, da sie gegen Art. 25 Abs. 2 RPG verstösst und die geplante Baute weder gestaltungsplan- noch zonenkonform ist.
- BGer 1C_9/2019Die Erschliessung einer Bauparzelle über Landwirtschaftsland ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn keine Alternativerschliessung über das Baugebiet möglich ist. Die maximale massvolle Erweiterung einer bestandesgeschützten Zufahrt nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV ist bereits ausgeschöpft, wenn die zulässige Flächenvergrösserung von…
- BGer 1C_131/2019Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit durch objektive, besonders wichtige Gründe (technisch, wirtschaftlich oder naturräumlich) bedingt ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Reine Komfort- oder Bequemlichkeitsgründe genügen…
- BGer 1C_5/2019Ein Dachgeschossausbau zu einem Vollgeschoss kann nicht im vereinfachten Baubewilligungsverfahren ohne Aussteckung und öffentliche Ausschreibung bewilligt werden, da er wesentliche nachbarliche und öffentliche Interessen berührt und damit gegen Art. 22 und Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG verstösst.
- BGer 1C_43/2019Der Entzug der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses gegen eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz die widerstreitenden Interessen (wirtschaftliche Nachteile vs. Umweltbelange) summarisch abwägt und keine eindeutige Hauptsachenprognose möglich ist.
- BGer BGE 145 I 156Bauten und Anlagen in der Bauzone müssen so platziert werden, dass sie keine nennenswerten Auswirkungen auf eine benachbarte Landwirtschaftszone ausüben. Eine Wohnbaute direkt an der Zonengrenze ist nicht zonenkonform und muss zurückversetzt werden, sofern sie die Landwirtschaftszone beeinträchtigt.
- BGer 1C_258/2018Eine zweite Betriebsleiterwohnung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Wohnraum für die betriebliche Bewirtschaftung unentbehrlich ist; eine schematische Beurteilung nach Betriebsgrösse ist unzulässig.
- BGer 1C_262/2018Eine ohne Bewilligung in der Landwirtschaftszone erstellte Wohnung ist nicht zonenkonform, wenn der Wohnbedarf für den Betrieb des landwirtschaftlichen Gewerbes bereits durch bestehende Wohneinheiten gedeckt ist. Ein widersprüchliches Verhalten der Gesuchsteller (Verzicht auf Wohnraum im Abparzellierungsverfahren) kann als…
- BGer 1C_168/2018Die Vorinstanz hat den Sachverhalt unvollständig festgestellt, indem sie das maximale Gefälle des unteren Teilstücks der Roggenstrasse nicht berücksichtigte, obwohl dies für die Beurteilung der Zonenkonformität der Befestigung entscheidend war. Das Urteil ist daher aufzuheben und die Sache zur Ergänzung des Sachverhalts zurückzuweisen.
- BGer 1C_318/2017Die Wiederherstellung und der Ausbau eines durch Brand zerstörten landwirtschaftlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit gewahrt und die Interessenabwägung nach Art. 34 OAT und Art. 16a RPG vorgenommen wird. Die Einhaltung der Abstandsregeln nach OPair und FAT-Richtlinien ist unter…
- BGer 1C_505/2017Die temporäre Ablagerung von Schnee aus Strassenräumungen ist nicht baubewilligungspflichtig, wenn sie keine erheblichen räumlichen oder umweltrechtlichen Auswirkungen hat und die gewässerschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
- BGer 1C_284/2017Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone sind nur zonenkonform, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nötig sind oder standortgebunden sind. Erweiterungen nicht zonenkonformer Bauten ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie massvoll sind und den Anforderungen von Art. 24c RPG entsprechen.
- BGer 1C_372/2017Die Interessenabwägung nach § 80 Abs. 1 BPG/BS erfordert eine Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen; dabei überwiegen hier die wichtigen Gründe für die Parkplatzerstellung die geringfügigen entgegenstehenden Interessen an der Grünzone.
- BGer 1C_516/2016Ein Ökonomiegebäude in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn der Betrieb als Freizeitlandwirtschaft zu qualifizieren ist. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG scheidet aus, wenn die Bausubstanz nicht mehr erhalten ist und ein Ersatzneubau vorliegt.
- BGer 1C_642/2015Eine nachträgliche Baubewilligung kann erteilt werden, wenn die materiellen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn zivilrechtliche Zustimmungsfragen (z. B. bei Stockwerkeigentum) ungelöst sind. Diese sind im Zivilverfahren zu klären.
- BGer 1C_188/2016Ein Mazot in der Landwirtschaftszone II und in einer kantonalen Naturschutzzone kann weder aufgrund einer ordentlichen Bewilligung (Art. 16a, 22 RPG) noch einer ausserordentlichen Bewilligung (Art. 24 RPG) genehmigt werden, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt und die Standortgebundenheit nicht gegeben ist. Die…
- BGer 1C_247/2016Die Beschwerdelegitimation eines Nachbarn gegen eine Baubewilligung setzt eine spezifische Beziehungsnähe und eine deutlich wahrnehmbare Beeinträchtigung voraus. Bei grösseren Entfernungen zum Bauvorhaben muss die Beeinträchtigung konkret glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_511/2014Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Kiesabbaus im Gebiet 'Under Moos' aus, da die vorübergehende Nutzung und die umfassende Rekultivierung die Eingriffe in Landschaft und Umwelt rechtfertigten. Die Standortgebundenheit der Zufahrtsstrasse wurde bejaht, da der Abbau ohne diese nicht möglich wäre.
- BGer 1C_84/2015Bau- und Nutzungsänderungen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind unzulässig, wenn sie nicht den Voraussetzungen der Art. 24a, 24b oder 24c RPG entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung scheidet aus, wenn die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt oder die Nutzung nicht standortgebunden ist.
- BGer 1C_328/2015Ein Grundstück in einer Erholungszone am Siedlungsrand, das nicht vollständig von Baugebiet umgeben ist, liegt ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. RPG, sodass für nicht zonenkonforme Bauten die kantonale Baudirektion zuständig ist.
- BGer 1C_228/2007Die Standortgebundenheit einer UKW-Sendeanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt voraus, dass besonders wichtige und objektive Gründe den gewählten Standort gegenüber Alternativen als viel vorteilhafter erscheinen lassen. Eine unvollständige Prüfung von Alternativstandorten (hier: bestehende Swisscom-Masten) führt zur…
- BGer 1A.202/2003Ein Drahtmaschenzaun in der Landwirtschaftszone und Landschaftsschutzzone IIIA ist als bewilligungspflichtige Anlage nach Art. 22 RPG zu qualifizieren; die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheitert an der fehlenden Wahrung der Identität der Anlage und der Unvereinbarkeit mit wichtigen Anliegen der Raumplanung.
- BGer 1A.154/2002Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert eine umfassende, sachgerechte Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Interessen; ein behördenverbindlicher Richtplan allein genügt nicht, um überwiegende öffentliche Interessen zu begründen.
- BGer BGE 114 IB 81Bei Vorhaben, die ein BLN-geschütztes Objekt beeinträchtigen könnten, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG im Rahmen eines bundesrechtskonformen Bewilligungsverfahrens erforderlich. Ein reines kantonales wasserrechtliches Verfahren genügt nicht, wenn auch raumplanerische und naturschutzrechtliche Belange…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.