Entscheide zu Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG
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- BGer 1C_111/2025Ein schutzwürdiges Interesse für ein Gesuch um Unterschutzstellung von Kulturgütern liegt nur vor, wenn ein unmittelbarer, persönlicher Nutzen oder die Vermeidung eines konkreten Nachteils dargelegt wird; ein bloss gesellschaftliches oder mittelbares Interesse genügt nicht.
- BGer 1C_568/2024Die Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.
- BGer 1C_229/2025Die Qualität für ein Rechtsmittel gegen eine Baubewilligung ausserhalb der Bauzone bemisst sich nach Art. 89 Abs. 1 LTF und setzt einen persönlichen, konkreten und schutzwürdigen Interessenverletzung voraus; die blosse Distanz zum Vorhaben rechtfertigt für sich allein keine Beschwerdelegitimation.
- BGer 1C_84/2024Die Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere Betroffenheit durch Immissionen voraus, die über die Allgemeinheit hinausgeht. Bei einer Distanz von über 100 m und unterbrochenem Beziehungszusammenhang durch Bahnanlagen ist eine solche Betroffenheit nicht gegeben.
- BGer 1C_249/2023Die Beschwerdelegitimation nach Art. 89 Abs. 1 BGG setzt ein schutzwürdiges Interesse mit praktischem Nutzen voraus. Ein solcher Nutzen fehlt, wenn die Beschwerdeführenden ihre Einwände im späteren Baubewilligungsverfahren geltend machen können.
- BGer 1C_625/2022Die Beschwerdelegitimation von Grundeigentümer:innen gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere, beachtenswerte Nähe zum Streitgegenstand voraus. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Grundstücken im Rahmen von Rückzonungen begründet nur dann eine Legitimation, wenn objektive Hinweise auf eine präjudizielle Wechselwirkung vorliegen.
- BGer 1C_436/2023Ein Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn eine aufschiebende Bedingung (hier: Erstellung einer Quartiererschliessungsstrasse) einen Spielraum für deren Umsetzung belässt. Die Beschwerdelegitimation von Nachbarn gegen ein Bauvorhaben setzt voraus, dass sie mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch…
- BGer 1C_530/2022Die Beschwerdeberechtigung eines Nachbarn in planungsrechtlichen Verfahren setzt eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zum Streitgegenstand sowie ein schutzwürdiges Interesse voraus. Eine bloss ästhetische Beeinträchtigung der Aussicht oder eine Distanz von ca. 260–280 m genügt nicht.
- BGer 1C_199/2021Die Einsprachelegitimation einer Eigentümerin eines angrenzenden Seegrundstücks gegen eine nachträgliche Baubewilligung ist zu bejahen, wenn das Grundstück direkt an das Baugrundstück grenzt und die geplante Nutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gewässer oder die Uferlandschaft haben kann.
- BGer 1C_608/2019Die Beschwerdelegitimation eines Nachbarn in Baustreitigkeiten setzt voraus, dass er mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen wie Lärm massgeblich betroffen ist. Bei einer Entfernung von über 100 m muss die Betroffenheit glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_475/2019Die Nichtbeteiligung eines beschwerdelegitimierten Nachbarn am Rekursverfahren stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, wenn dies zu einer irreversiblen Verfahrensbenachteiligung führt (Art. 29 Abs. 1 BV).
- BGer 1C_5/2019Ein Dachgeschossausbau zu einem Vollgeschoss kann nicht im vereinfachten Baubewilligungsverfahren ohne Aussteckung und öffentliche Ausschreibung bewilligt werden, da er wesentliche nachbarliche und öffentliche Interessen berührt und damit gegen Art. 22 und Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG verstösst.
- BGer 1C_475/2017Die Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung wegen Lichtimmissionen ist zu bejahen, wenn die Immissionen deutlich wahrnehmbar sind; eine Überschreitung von Richtwerten ist nicht erforderlich. Emissionsbegrenzende Massnahmen können die Legitimation entfallen lassen, müssen aber verbindlich auferlegt werden.
- BGer 1C_281/2016Die kantonalen Behörden dürfen im Baubewilligungsverfahren ortstypische Dachformen (horizontale Firste) am Siedlungsrand verbindlich vorschreiben, auch wenn der Quartierplan keine explizite Regelung enthält. Die Popularbeschwerde in Bausachen nach kantonalem Recht ist bundesrechtlich zulässig.
- BGer 1C_247/2016Die Beschwerdelegitimation eines Nachbarn gegen eine Baubewilligung setzt eine spezifische Beziehungsnähe und eine deutlich wahrnehmbare Beeinträchtigung voraus. Bei grösseren Entfernungen zum Bauvorhaben muss die Beeinträchtigung konkret glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_623/2015Die Einsprachelegitimation eines Stockwerkeigentümers gegen eine Baubewilligung in der Industriezone ist zu verneinen, wenn die durch das Vorhaben verursachte Verkehrszunahme vor seiner Liegenschaft deutlich unter 10 % liegt und in einer vorbelasteten Umgebung kaum wahrnehmbar ist.
- BGer BGE 120 IB 48Ein Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.