Entscheid vom 15.06.2026 · Kanton JU

BGer 1C_285/2026

Besonderer Ausgang

Wer einen Rekurs zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen; die Sache wird vom Rollen gestrichen.

BGer 1C_285/2026 vom 15.06.2026 (Besonderer Ausgang)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.