Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 12 NISV

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Entscheide zu Art. 12 NISV

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  1. BGer 1C_413/202521.05.2026 · AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.