Entscheid vom 17.07.2017 · Kanton JU

BGer 1C_376/2017

Nichteintreten

Eine Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid der ersten kantonalen Instanz in einer Sache der materiellen Enteignung ist unzulässig, wenn dieser Entscheid vor der kantonalen Rechtsmittelinstanz anfechtbar war; das Bundesgericht kann nur den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid überprüfen (Art. 86 Abs. 1 lit. d LTF).

BGer 1C_376/2017 vom 17.07.2017 (Nichteintreten)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.