Entscheide zu Art. 108 Abs. 1 lit. a LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_722/2024Ein Entscheid über die Rückweisung einer Sache zur Ergänzung der Instruction ist eine Zwischenentscheidung und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 LTF anfechtbar. Die bloße Verlängerung des Verfahrens stellt keinen irreparablen Nachteil dar.
- BGer 1C_723/2024Das Bundesgericht tritt auf den Rekurs nicht ein, da die angefochtene Entscheidung als Zwischenentscheid (Rückweisung zur Ergänzung der Instruktion) nicht final ist und kein irreparabler Nachteil vorliegt.
- BGer 1C_658/2021Ein direktes Beschreiten des Bundesgerichts gegen eine finale kantonale Instanzentscheidung und einen incidenten Rückweisungsentscheid ist unzulässig, wenn ein kantonales Rechtsmittel noch offensteht und nicht als sinnlose Formalität erscheint.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.