Entscheid vom 04.03.2021 · Kanton FR

BGer 1C_270/2020

Gutgeheissen

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ungenügende Frist zur Stellungnahme auf nachgereichte Unterlagen; formelle Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung zur Nachholung des Verfahrens.

BGer 1C_270/2020 vom 04.03.2021 (Gutgeheissen)
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  5. BGer 1C_322/202521.07.2026 · AbgewiesenDie Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planungsfreiheit der Behörde für eine notwendige Überdimensionierungsanpassung der Bauzone beeinträchtigen würde. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wenn…
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.