Entscheide zu Art. 89 Abs. 2 LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_270/2020Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ungenügende Frist zur Stellungnahme auf nachgereichte Unterlagen; formelle Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung zur Nachholung des Verfahrens.
- BGer 1C_129/2018Das Bundesgericht bestätigt, dass bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet strikt durchzusetzen ist. Eine Tolerierung ist nur ausnahmsweise bei geringfügigen Abweichungen, guter Gläubigkeit oder unverhältnismässigem Schaden möglich.
- BGer 1C_273/2017Bauen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich unzulässig und muss im Interesse der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 75 Abs. 1 BV) wiederhergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen ist nur dann entbehrlich, wenn die Widerherstellung verhältnismäßig ist; andernfalls muss die Vorinstanz die Proportionalität prüfen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.