Entscheide zu Art. 43a RPV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer BGE 147 II 25Art. 24c RPG in der revidierten Fassung vom 23. Dezember 2011 ist auf eine altrechtliche Wohnbaute in der Landwirtschaftszone, bei der eine landwirtschaftliche Wohnnutzung durch die Betriebsleiter oder die abtretende Generation beibehalten wird, nicht anwendbar.
- BGer BGE 147 II 465Art. 9 Abs. 2 ZWG verweist für die Zulässigkeit neuer Wohnungen ausserhalb der Bauzone ausschliesslich auf die Bestimmungen über geschützte Bauten (Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG) und landschaftsprägende Bauten (Art. 39 Abs. 2–5 RPV) in Verbindung mit Art. 43a RPV. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 RPG setzt voraus, dass die…
- BGer 1C_604/2018Eine Recycling-Umschlag- und Sammelstation in der Landwirtschaftszone und innerhalb eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (IANB) ist nicht bewilligungsfähig, da sie dem Schutzziel nach Art. 6 AlgV widerspricht und überwiegende Interessen des Naturschutzes (Art. 43a lit. e RPV) entgegenstehen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.