Entscheide zu NISV (SR 814.710)
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- VGer ZG V 2024 46Eine Mobilfunkantenne ist kein Gebäude im Sinne des Baurechts und muss daher keinen Grenzabstand einhalten; innerhalb der Bauzone ist für ihre Errichtung von Bundesrechts wegen weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung erforderlich. Eine in ausreichendem Abstand zum BLN-Gebiet geplante Mobilfunkanlage beeinträchtigt…
- VGer BE 100 2021 3Adaptive 5G-Antennen, die nach der «worst case»-Methode gemäss BAFU-Empfehlung beurteilt werden, erfüllen die Grenzwertanforderungen der NISV; die geltenden Grenzwerte genügen dem Vorsorgeprinzip und das Qualitätssicherungssystem der Betreiberin ist für die Kontrolle des bewilligungskonformen Betriebs geeignet. Das Verwaltungsgericht…
- VGer SO VWBES.2023.242Bei einer wesentlichen Änderung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist die Standortgebundenheit der gesamten Anlage erneut zu überprüfen; fehlt eine nachvollziehbare Begründung dieser Prüfung, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 Abs. 2 BV vor, die zur Aufhebung der Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG und…
- VGer SO VWBES.2021.348Der Umbau einer bestehenden, ausserhalb der Bauzone standortgebundenen Mobilfunkanlage auf 5G mit adaptiven Antennen ist bewilligungsfähig, wenn die nach dem «worst-case»-Verfahren berechneten Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind. Kantonale und kommunale Behörden sind an die bundesrechtlichen Grenzwerte der NISV…
- VGer SO VWBES.2023.82Erhöht der Umbau einer Mobilfunkanlage die kumulierte Sendeleistung wesentlich und vergrössert sich der Einspracheperimeter, bedarf das Vorhaben eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Die NISV-Grenzwerte beruhen auf wissenschaftlich erhärteten Erkenntnissen und lassen keinen Raum für eine gerichtliche Anpassung des…
- VGer SO VWBES.2021.439Der Ersatz konventioneller durch adaptive 5G-Antennen an einer bestehenden Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zu bewilligen, wenn die Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind; die Vollzugsbehörden dürfen die Bewilligung nicht aus gesundheitlichen Bedenken verweigern und können die in der NISV abschliessend…
- VGer SO VWBES.2019.414Mobilfunkanlagen sind in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, sofern eine funktionelle Beziehung zum Standort besteht; weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung ist innerhalb der Bauzone erforderlich. Die Besitzstandsgarantie nach § 34ter PBG greift nicht, wenn die Antenne das zonenwidrige Standortgebäude selbst nicht…
- AppGer BS VD.2016.46Ein Zonenplan muss keine orientierenden Hinweise auf bestehende oder potenzielle Oberleitungen von Bahnlinien und die damit verbundenen Anforderungen der NISV enthalten, da sich die entsprechenden Eigentumsbeschränkungen bereits aus dem Eisenbahnrecht ergeben und das Bahnareal im Zonenplan bereits als solches gekennzeichnet ist. Die…
- VGer BE 100 2016 254Für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist bundesrechtlich weder ein Bedürfnisnachweis noch eine umfassende Interessenabwägung mit Alternativstandortprüfung vorgeschrieben; ein Anspruch auf Baubewilligung besteht, sofern die bau- und raumplanungsrechtlichen sowie die übrigen Vorschriften eingehalten sind. Die Grenzwerte der NISV…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.