Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 5 RPG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
60 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 5 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer BGE 147 I 22501.01.2021 · Teilweise gutgeheissenDer allgemeine Gesetzgebungsauftrag von Art. 5 Abs. 1 RPG behält auch nach der Revision von 2012 seinen bindenden Charakter und verlangt einen angemessenen Ausgleich auch für erhebliche Vorteile aus Um- oder Aufzonungen. Ein kantonales Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben zu erheben, ist bundesrechtswidrig, wenn es den Gemeinden keine…
  2. BGer 1C_245/201919.11.2020 · Teilweise gutgeheissenDas kantonale Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben als die bundesrechtlich vorgeschriebenen 20 % bei Neueinzonungen zu erheben, sowie eine Freigrenze von CHF 50'000.-- für die Mehrwertabgabe sind mit Art. 5 RPG unvereinbar, da sie den Gemeinden nicht ermöglichen, den bundesrechtlichen Gesetzgebungsauftrag zur angemessenen Abgeltung…
  3. BGer 1C_245/201701.11.2017 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Weiternutzung bestehender Schulinfrastruktur und der Verdichtung des Dorfzentrums aus, da die finanziellen und organisatorischen Vorteile sowie die Planungsautonomie der Gemeinde die Eigentumsinteressen der Beschwerdeführer überwiegen.
  4. BGer 1C_132/201516.08.2017 · GutgeheissenDie kantonale Regelung eines Freibetrags von CHF 100'000.-- für die Mehrwertabgabe nach Art. 93 LST (TI) verstösst gegen Art. 5 Abs. 1quinquies Bst. b RPG, da dieser nicht den Kosten der Erhebung entspricht und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) verletzt.
  5. BGer 1C_167/201705.07.2017 · AbgewiesenDie Erhebung eines Mehrwertausgleichs durch eine Gemeinde ist bundesrechtlich zulässig, wenn der Kanton keine eigene Regelung getroffen hat und die gemeindliche Regelung den Anforderungen des abgaberechtlichen Legalitätsprinzips genügt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.