Die Einräumung eines Näherbaurechts zu einer gemeindeeigenen Strassenparzelle erfordert eine sorgfältige Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen; ein rein privates Interesse des Bauherrn an der Optimierung seiner Überbauung genügt nicht, um vom für alle Strassenanstösser geltenden Grenzabstandssystem abzuweichen. Die…
VGer GR R 2020 21 vom 20.07.2021 (Gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_527/2025Ein Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.
- BGer 1C_250/2026Die Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
- VGer AG WBE.2025.306Baubewilligungsbehörden beurteilen ausschliesslich öffentlich-rechtliche Vorschriften; privatrechtliche Einwände wie fehlende Zustimmung der Grundeigentümerin zur Erstellung einer Baute auf ihrem Grundstück sind auf dem Zivilweg geltend zu machen und begründen kein öffentlich-rechtliches Hindernis für die Baubewilligung. Das Replikrecht…
- VGer BE 100 2025 52Wird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nachbarparzelle gesteigert, so liegt kein zweiter Strassenanschluss für die Bauparzelle vor; erforderlich ist jedoch eine erweiterte Strassenanschlussbewilligung…
- VGer BE 100 2025 83Beim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…
- BGer 1C_174/2026Die Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.