Ein an das Ökonomiegebäude (und nicht an das Wohnhaus) angebautes Nebengebäude in der Landwirtschaftszone kann nicht von der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG profitieren; fehlt es zudem an einer vor dem 1. Juli 1972 gültig bewilligten landwirtschaftsfremden Wohnnutzung und ist die Nutzung jahrelang unterbrochen worden,…
VGer AG WBE.2022.196 vom 21.11.2022 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_250/2026Die Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
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- BGer 1C_174/2026Die Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.