Entscheid vom 21.11.2022 · Kanton AG

VGer AG WBE.2022.196

Abgewiesen

Ein an das Ökonomiegebäude (und nicht an das Wohnhaus) angebautes Nebengebäude in der Landwirtschaftszone kann nicht von der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG profitieren; fehlt es zudem an einer vor dem 1. Juli 1972 gültig bewilligten landwirtschaftsfremden Wohnnutzung und ist die Nutzung jahrelang unterbrochen worden,…

VGer AG WBE.2022.196 vom 21.11.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.