Entscheid vom 22.09.2025 · Kanton BE

VGer BE 100 2024 377

Abgewiesen

Ein als «Verhinderungsbaute» errichteter Holzstoss, der primär dazu dient, den Schneesportbetrieb auf einer in einem Sondernutzungsplan festgelegten Beschneiungsfläche zu verhindern, ist baubewilligungspflichtig und verstösst gegen Art. 5 Abs. 2 der massgebenden Überbauungsvorschriften, weshalb seine Beseitigung verhältnismässig…

VGer BE 100 2024 377 vom 22.09.2025 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.