Bestimmung · 14 Entscheide

Art. 14 RPG

14 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
14
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 14 RPG

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  1. BGer 1C_225/202509.02.2026 · AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, kann unterirdisch als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden, wenn dort boden- und standortunabhängige Bauten wie öffentliche Parkierungsanlagen zugelassen sind. In diesem Fall findet das Verfahren für Bauten innerhalb der Bauzonen Anwendung, nicht dasjenige…
  2. BGer 1C_298/202430.01.2026 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Planbeständigkeit und die fehlende Inventarisierung des 'Hauses Kaelin' in ISOS und kantonalem Bauinventar überwiegen. Die mittelbare Berücksichtigung des ISOS und die Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz genügten.
  3. BGer BGE 152 II 35001.01.2026 · AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, aber unterirdisch explizit den Bau öffentlicher Parkierungsanlagen erlaubt, kann als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden. Damit entfällt das Erfordernis einer kantonalen Bewilligung nach Art. 24 RPG, und eine Bundesaufgabe liegt nicht vor.
  4. BGer 1C_44/202412.02.2025 · AbgewiesenDie Gemeinde darf ein laufendes Quartierplanverfahren abbrechen, wenn sich die Umstände geändert haben und die Realisierbarkeit des Plans nicht mehr gewährleistet ist, ohne dass dies eine Verletzung der Eigentumsgarantie oder der Planungspflicht darstellt.
  5. BGer 1C_760/202124.01.2023 · AbgewiesenDie Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Sondernutzungsplan zur Erhaltung des Quartiercharakters zu erlassen, wenn die bestehende Nutzungsplanung bundesrechtskonform ist und keine massgeblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen. Eine Planungszone zur Sicherung eines solchen Plans ist ebenfalls nicht gerechtfertigt.
  6. BGer BGE 148 II 13901.01.2022 · GutgeheissenEin kantonaler Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf ist zulässig, da das Projekt ein bundesgesetzlich anerkanntes überwiegendes nationales Interesse hat und die einschränkende Auslegung des kantonalen Rechts durch die Vorinstanz willkürlich war. Die Zuordnung zur…
  7. BGer 1C_351/202018.03.2021 · NichteintretenDie Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG zu qualifizieren und unterliegt daher den Rechtsschutzanforderungen von Art. 33 RPG, was eine kantonale Vorinstanz erfordert. Eine direkte Erlassbeschwerde an das Bundesgericht ist unzulässig.
  8. BGer BGE 147 II 30001.01.2021 · NichteintretenDie Kleinsiedlungsverordnung des Kantons Thurgau ist materiell als Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG zu qualifizieren und unterliegt daher den Rechtsschutzanforderungen von Art. 33 RPG, nicht aber der Erlassbeschwerde nach Art. 82 lit. b BGG.
  9. BGer 1C_632/201816.04.2020 · Teilweise gutgeheissenDie Schaffung einer Reservationszone zur bloßen Redimensionierung der Bauzone ohne konkrete Planungsabsicht verstößt gegen Art. 15 und 27 RPG. Zudem muss die Nutzungsplanung das gesamte Gemeindegebiet erfassen und koordinieren.
  10. BGer 1C_583/201711.02.2019 · GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan mit Baubewilligungswirkung unterliegt den Schutzvorschriften des NHG, wenn er eine Bundesaufgabe (z. B. gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung) auslöst. Bei erheblicher Beeinträchtigung eines Bundesinventars (ISOS) ist ein obligatorisches ENHK-Gutachten einzuholen und eine qualifizierte…
  11. BGer BGE 145 II 17601.01.2019 · GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan, der auf einem konkreten Richtprojekt beruht und bauliche Möglichkeiten detailliert und verbindlich konkretisiert, hat die Wirkung einer Baubewilligung und untersteht damit den Schutzvorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG).
  12. BGer 1C_108/201826.10.2018 · AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist zulässig, wenn er gegenüber der Normalbauweise wesentliche Vorteile bietet und die Abweichungen von der Grundordnung in einem ausgewogenen Verhältnis zu diesen Vorteilen stehen. Ein Gesamtkonzept mit Richtplancharakter kann als Koordinationsinstrument dienen, ohne dass es als Nutzungsplan zu qualifizieren ist.
  13. BGer BGE 143 II 27601.01.2017 · AbgewiesenEin kantonaler Richtplan (hier: PDQ PAV) ist nur für Behörden verbindlich und kann von Privatpersonen nicht angefochten werden. Bundesrechtlich genügt der Rechtsschutz im nachgelagerten Nutzungsplanverfahren (Art. 33 Abs. 2 RPG).
  14. BGer 1C_7/201211.06.2012 · AbgewiesenEin Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.