Entscheid vom 06.07.2023 · Kanton AG

VGer AG WBE.2022.391

Abgewiesen

Mobilfunkanlagen sind in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, sofern sie im Wesentlichen der Versorgung derselben dienen; ideelle Immissionen und elektromagnetische Hypersensibilität begründen kein Abwehrrecht, solange die NISV-Grenz- und Anlagegrenzwerte eingehalten werden und keine kommunalen oder kantonalen Standortbeschränkungen…

VGer AG WBE.2022.391 vom 06.07.2023 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.